Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Sekundarstufe I weiterhin schulpflichtig

17.08.2020

Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Sekundarstufe I weiterhin schulpflichtig

Oldenburg. Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen werden in diesem Jahr ab Mittwoch, 26. August, eingeschult. Sie müssen dazu ihren Ausbildungsvertrag, Schreibmaterial und ihr Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Vollzeitschule mitbringen. Zum Besuch einer berufsbildenden Schule verpflichtet sind alle Jugendlichen, die eine Ausbildung beginnen sowie alle, die die Sekundarstufe I verlassen und ihre zwölfjährige Schulpflicht noch nicht erfüllt haben. Eine Anmeldung über das Portal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) durch den Ausbildungsbetrieb ist erforderlich.

Berufsbildende Schulen Haarentor
An den Berufsbildenden Schulen Haarentor (Berufsbildungszentrum für Wirtschaft, Informatik und Gesundheit), Ammerländer Heerstraße 33/39, werden die Auszubildenden am Mittwoch, 26. August, eingeschult. Neben Auszubildenden aus den Bereichen IT, Gesundheit und Wirtschaft werden auch die Fachoberschulklasse 12 der Fachrichtung Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit und Pflege, und die Fachoberschulklasse Informatik Klasse 12 eingeschult.

Die genaue Uhrzeit und der jeweilige Klassenraum werden rechtzeitig unter www.bbs-haarentor.de sowie am Einschulungstag auf entsprechenden Hinweistafeln bekanntgegeben. Weitere Informationen gibt es auch per Telefon unter 0441 77915-0.

Berufsbildende Schulen Wechloy
An den Berufsbildenden Schulen Wechloy (Berufsbildungszentrum für Wirtschaft, Recht und Verwaltung), Am Heidbrook 10, findet die Einschulung für alle Klassen der Teilzeit-Berufsschule am Donnerstag, 27. August, und am Freitag, 28. August, statt.

Die konkreten Uhrzeiten der Einschulungstermine für die einzelnen Bildungsgänge werden ab dem 18. August auf der Homepage der BBS Wechloy veröffentlicht. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bbs-wechloy.de oder per Telefon unter 0441 2182-0.

Bildungszentrum für Technik und Gestaltung (BZTG)
Die technischen und gestalterischen Berufe werden am Bildungszentrum für Technik und Gestaltung (BZTG) an der Straßburger Straße 2 beziehungsweise Ehnernstraße 132 angeboten.

Informationen zum ersten Unterrichtstag gibt es im Internet unter www.bztg-oldenburg.de.

Berufsbildende Schulen 3 (BBS 3)
An den Berufsbildenden Schulen 3 (BBS 3), Maastricher Straße 27, findet die Einschulung für die Vollzeit-Schülerinnen und -schüler – sofern sie nicht bereits erfolgt ist – am Donnerstag, 27. August, statt. Die neuen Klassen der Berufsfachschulen, Berufseinstiegsschule, Fachoberschulen, Fachschulen und Beruflichen Gymnasien werden zu unterschiedlichen Zeiten eingeschult. Diese können im Internet unter www.bbs3-ol.de unter dem Stichwort Einschulung eingesehen werden. Ebenfalls sind unter diesem Stichwort die bereits bestehenden Klassen mit den ersten Unterrichtstagen gelistet. Die Schultage für die Berufsschulklassen sind den Betrieben mitgeteilt worden und auch im Internet unter www.bbs3-ol.de nachzulesen.

Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die für das neue Schuljahr noch einen Schulplatz an den BBS 3 suchen und noch keinen Schulplatz an einer berufsbildenden Schule angenommen haben, melden sich bitte am Donnerstag, 27. August, um 15 Uhr mit dem letzten Zeugnis im Eingangsbereich der BBS 3.

Jugendliche müssen zwölfjährige Schulpflicht erfüllen
Jugendliche, die zum Ende des vergangenen Schuljahres eine allgemeinbildende Schule verlassen und noch keinen zwölfjährigen Schulbesuch hinter sich haben, sind weiterhin schulpflichtig. Wer eine Berufsausbildung beginnt, ist verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Das gilt auch für Auszubildende, die ihre zwölfjährige Schulpflicht bereits erfüllt haben.

Jugendliche, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben und keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten, müssen ihre Schulpflicht nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule an einer berufsbildenden Schule erfüllen. Sie können das Berufsvorbereitungsjahr, eine Berufseinstiegsklasse, eine Berufsfachschule oder eine andere Vollzeitschule besuchen. Die Anmeldungen für die Vollzeitschulen an den berufsbildenden Schulen wurden bereits im Februar entgegengenommen, sind im Falle von Schulpflichtigen aber auch jetzt noch möglich. Auskünfte über noch bestehende Aufnahmemöglichkeiten erteilen die Schulen.

Umschulungen
Wer eine Umschulung beginnt, kann die Aufnahme in eine berufsbildende Schule beantragen. Vor Beginn des Schulbesuchs müssen die Umschülerinnen und Umschüler den Aufnahmeantrag des Umschulungsträgers – der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung – vorlegen.

Weitergehende Informationen über alle Oldenburger berufsbildenden Schulen gibt es im Internet unter www.bbs-ol.de, Informationen zu den Schulanmeldungen sind ebenso unter www.oldenburg.de/schule zu finden.