Kinder- und Jugendschutz

Schutz für die Jüngsten

Nach unserer Verfassung – auch Grundgesetz, abgekürzt GG – genannt, sind Pflege und Erziehung hauptsächlich Pflichten von den Eltern. Sie sind aber nicht allein: Es helfen notfalls Verwandte, gute Bekannte und Nachbarn aber auch das Amt für Jugend und Familie. Man nennt das auch staatliche Gemeinschaft! Diese Gemeinschaft „wacht“ sozusagen darüber, dass es allen Familien und Alleinerziehenden einigermaßen gut geht – aber vor allem, dass Kinder und Jugendliche zu ihrem Recht kommen. Auch die Polizei und die Gerichte haben dieses Ziel.

Kurz gesagt: Wir leben in einem sozialen und demokratischen Rechtsstaat, der auf Fairness, Partnerschaft und Freiwilligkeit aufgebaut ist. Kommt es jedoch trotz allem mal zu einer Krise im Zusammenleben der Menschen beziehungsweise in der Familie, stehen die Interessen der Jüngsten in unserer Gesellschaft an erster Stelle!!! Und dafür gibt es den Kinder- und Jugendschutz.

Was meint eigentlich Kinder- und Jugendschutz?

Mit Kinder- und Jugendschutz verbinden viele junge Leute gewöhnlich eine Menge Verbote! Mit 15 Jahren nicht allein in die Kneipe, keinen Alkohol kaufen dürfen, in Kinos und Discos sowie Videotheken den Schüler- oder Personalausweis zeigen und vieles mehr. Manche verstehen darunter auch trockene Gesetze, wie Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Medienschutzgesetze.

Eigentlich kann man Gesetze mit Regeln beim Fußball, Basketball und so weiter vergleichen. Die Regeln (Gesetze) sollen Sportlerinnen und Sportler schützen, genauso wie die Schulordnung an deiner Schule schützen soll – eben weil Regeln (Gesetze) Sinn machen, nicht nur im Straßenverkehr. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz mit seinen Einschränkungen und Altersgrenzen ist wichtig und sinnvoll! Denk doch an deine jüngeren Geschwister oder die jüngeren Geschwister deiner Freunde!

Mindestens genauso wichtig wie das Befolgen von (Spiel-) Regeln und Gesetzen sind die erzieherischen Informationen, Beratungen und Aufklärungsarbeit zu Themen wie Sucht und Drogen, Sekten wie zum Beispiel Scienctology, Gewalt, Mobbing, Aids, die Gefahren bei Internet- und Handynutzung.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kinder- und Jugendschutzes informieren vorbeugend, das heißt präventiv. Sie gehen in Schulklassen, Jugendgruppen, Vereine. Aber auch Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen, die sich dafür interessieren, beraten und klären wir auf.

Noch einmal zusammengefasst

Kinder- und Jugendschutz – das sind Gesetze und Verbote. Das sind sinnvolle Gesetze und Verbote. Kinder- und Jugendschutz – das ist aber auch Information und Aufklärung. Zum Kinder- und Jugendschutz gehört auch der Medienschutz. Er hilft jungen Menschen gefährdende Einflüsse kritisch zu durchschauen und abzuwehren. Das ist wichtig!!! Denn nur Kinder und Jugendliche, die aufgeklärt sind und den Durchblick haben, können auch „NEIN“ sagen. Kinder wie Jugendliche, die wissen wie Medien „richtig ticken“, konsumieren bewusster und sind negativen Wirkungen weniger ausgeliefert: sie sind medienkompetent!

Zuletzt geändert am 27. Januar 2023