Am 1. April beginnt die Anleinpflicht für Hunde

31.03.2014

Am 1. April beginnt die Anleinpflicht für Hunde

Oldenburg. Mit der Brut- und Setzzeit ab 1. April bis zum 15. Juli beginnt auch die Anleinpflicht für Hunde. Aufgrund der jährlich wiederkehrenden Nachfragen zu Freilaufmöglichkeiten für Hunde in dieser Zeit, weist die Stadtverwaltung seit 2013 versuchsweise sechs Flächen dafür aus. Ende 2013 ergab eine Zwischenbilanz, dass sich die Maßnahme bewährt hat. Der Vorschlag, auch 2014 die sechs Areale als Hundefreilaufflächen auszuweisen, fand in der Sitzung des Ausschusses für Stadtgrün, Umwelt und Klima (ASUK) im Dezember breite Zustimmung.

Die sechs Freilaufflächen an der Großmarktstraße, am Flötenteich, bei der Weser-Ems Halle, südlich der Sportanlagen an der Kennedystraße, beim Schulzentrum Kreyenbrück und im Bereich des Harreweges sind mit Hinweisschildern gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Hinweisschilder befinden sich Mülleimer. Die Stadtverwaltung bittet die Nutzerinnen und Nutzer der Freilaufflächen um Beseitigung der Hinterlassenschaften und um Rücksichtnahme auf andere Besucherinnen und Besucher der Grünflächen (Fußgänger, Radfahrer, spielende Kinder). Die für die problemlose Beseitigung der anfallenden Hinterlassenschaften notwendigen Tüten sollte jeder Hundehalter selbst mitführen.

Mit den ausgewiesenen Flächen soll auch eine Entlastung der Sport- und Spielplätze sowie der Liegewiesen erreicht werden. Diese dürfen aufgrund der Verordnung der Stadt Oldenburg über das Mitführen von Hunden in der Öffentlichkeit ganzjährig nicht mit Hunden betreten werden. Aus diesem Grund wird der Zentrale Außendienst (ZAD) der Stadt Oldenburg die Problembereiche verstärkt kontrollieren. Erstverstöße gegen die geltenden Regelungen werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZAD mit einem Verwarngeld von 35 Euro geahndet.

Ausführliche Informationen zu allen geltenden Regelungen zur „Hundeanleinpflicht“ und zu den „Freilaufflächen für Hunde“ sind im Internetauftritt unter www.oldenburg.de/naturschutz unter dem Punkt „Mit dem Hund unterwegs“ eingestellt. Für Fragen steht Ihnen das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-4444 gern zur Verfügung.