Oldenburg. Aus Kapazitätsgründen müssen die Grenzen der Schulbezirke der Grundschulen Bürgeresch, Ohmstede und Donnerschwee sowie Klingenbergstraße und Kreyenbrück angepasst werden. Dazu hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Montag, 24. Februar, die „Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) zur Änderung der Satzung über die Festlegung der Schulbezirke für die Grundschulen in städtischer Trägerschaft“ beschlossen. Laut Niedersächsischem Schulgesetz muss das rund eineinhalb Jahre vor Inkrafttreten angekündigt werden. Die neuen Bezirke gelten damit ab dem Schuljahr 2026/2027 – also ab August nächsten Jahres.
Aktuelle Schülerzahlenprognose als zentrale Grundlage
Bei der Planung der Schulbezirke spielen vor allem die Sicherheit und Länge der Schulwege sowie die verfügbaren Raumkapazitäten an den Standorten eine Rolle. Darüber hinaus werden auch sozialräumliche Aspekte berücksichtigt. Eine zentrale Grundlage für die Planung ist die aktuelle Schülerzahlenprognose. Diese basiert vor allem auf folgenden Aspekten: bereits geborene Kinder, Entwicklung in Neubaugebieten, Wanderungsbewegungen zwischen den Schulen sowie „Doppelzählungen“ durch sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe bei der Klassenbildung.
Mit den neu zugeschnittenen Bezirken wird es Bewegungen aus dem bisherigen Bereich der Grundschule Bürgeresch zur Grundschule Donnerschwee und von der Grundschule Donnerschwee zur Grundschule Ohmstede geben, außerdem von der Grundschule Kreyenbrück zur Grundschule Klingenbergstraße.
Von der Grundschule Bürgeresch zur Grundschule Donnerschwee
Folgende Verschiebungen sind von der Grundschule Bürgeresch zur Grundschule Donnerschwee vorgesehen:
Ammergaustraße 1 bis 43 (nur ungerade Nummern), Ammergaustraße 2 bis 36 (nur gerade Nummern), Dr.-Sauerbruch-Straße, Graf-Dietrich-Straße 1 bis 5 (nur ungerade Nummern), Graf-Dietrich-Straße 2 bis 12 (nur gerade Nummern), Graf-Spee-Straße 1 bis 37, Hans-Lodi-Straße, Heinrich-Schütte-Straße, Hochheider Weg 31 bis 52, Sandberg 1 bis13, Sandstraße, Theodor-Francksen-Straße, Von-Müller-Straße 31 bis Ende sowie Wilhelm-Krüger-Straße ab Hausnummer 42.
Von der Grundschule Donnerschwee zur Grundschule Ohmstede
Folgende Verschiebungen sind von der Grundschule Donnerschwee zur Grundschule Ohmstede vorgesehen: Greifswalder Straße, Kolberger Weg, Kösliner Weg, Kuhlenkamp, Leobschützer Straße, Ostlandstraße, Rügenwalder Straße, Stargarder Weg, Stettiner Straße und Trommelweg 9 bis 42.
Von der Grundschule Ohmstede zur Grundschule Donnerschwee
Folgende Verschiebungen sind von der Grundschule Ohmstede zur Grundschule Donnerschwee vorgesehen: Donnerschweer Straße 324 bis 346 und Großer Kuhlenweg 1 bis 18.
Somit stellt die Nordtangente nun die Grenze der Schulbezirke dar.
Die Grundschule Bürgeresch wird dadurch soweit entlastet, dass in den kommenden Jahren voraussichtlich jeweils nur zwei Eingangsklassen eingerichtet werden müssen. Die Grundschule Ohmstede wird gestärkt: Durch die zusätzlichen Schülerinnen und Schüler können dort zukünftig voraussichtlich regelmäßig drei Eingangsklassen eingerichtet werden. Durch die Anpassungen des Schulbezirkes bleibt die Grundschule in der Dreizügigkeit. So soll auch die soziale Durchmischung der Schülerschaft der Grundschulen Donnerschwee und Ohmstede angenähert werden.
Von der Grundschule Kreyenbrück zur Grundschule Klingenbergstraße
Folgende Verschiebungen sind von der Grundschule Kreyenbrück zur Grundschule Klingenbergstraße vorgesehen:
An den Voßbergen 1 bis 31 (nur ungerade Nummern), An den Voßbergen 2 bis 28 (nur gerade Nummern), Habichtsweg, Kneippstraße 8 bis Ende, Sperberweg und Waldkauzweg.
Die Grundschule Klingenbergstraße muss gestärkt werden, da ansonsten die festgelegte Dreizügigkeit nicht zuverlässig erreicht werden würde. Die Grundschule Kreyenbrück hat hingegen bei einer sozialräumlich anspruchsvollen Durchmischung recht hohe Klassenstärken. Eine Entlastung der Schule ist daher sinnvoll. Durch die geplante Anpassung verbessert sich die sozialräumliche Durchmischung der beiden Grundschulbezirke.
Auswirkungen werden laufend beobachtet
Die Auswirkungen der Änderungen werden laufend beobachtet, so dass bei Bedarf nachgesteuert werden kann. Zusätzlich zu den beschriebenen Anpassungen werden neue Straßen in die Satzung aufgenommen und kleine redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Dieses betrifft die Grundschulen Babenend, Bloherfelde, Dietrichsfeld und Paul-Maar-Schule. Die Anpassungen wurden mit den Schulleitungen der betroffenen Grundschulen besprochen. Es gab keine inhaltlichen Bedenken, die Zuständigkeit für die Entscheidung liegt aber ohnehin bei der Stadt als Schulträger.
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Welche Grundschulen gibt es in der Stadt Oldenburg? Und welche weiterführenden Schulen können besucht werden? Eine Übersicht mit Kurzprofilen der jeweiligen Schulen gibt es unter www.oldenburg.de/schulen-in-oldenburg ».