Stadt sieht erhebliche Probleme mit „Wiederkehrenden Beiträgen“

15.04.2016

Stadt sieht erhebliche Probleme mit „Wiederkehrenden Beiträgen“

Oldenburg. Nach eingehender Prüfung ist die Stadt Oldenburg zu dem Ergebnis gekommen, dass die Einführung sogenannter „Wiederkehrender Beiträge“ für den Straßenausbau in Oldenburg nicht sinnvoll ist. Ein solches Instrument hätte erhebliche Nachteile gegenüber dem derzeitigen Model der Straßenausbaubeiträge.

Das Land wird die Möglichkeit wiederkehrender Beiträge voraussichtlich gesetzlich regeln. Wiederkehrende Beiträge werden innerhalb größerer Abrechnungsgebiete erhoben, als Straßenausbaubeiträge, die nur in den direkt betroffenen Straßen anfallen. Ziel ist es, alle Straßen innerhalb des Beitragsgebietes ausbauen zu können; die Beiträge fallen niedriger aus, werden dafür allerdings jährlich erhoben. Viele Anwohner werden die Beiträge deshalb als eine Art „Straßensteuer“ wahrnehmen.

Die Stadt sieht erhebliche Probleme bei der Bildung der erforderlichen Abrechnungsgebiete. „Im eng vernetzten Oldenburger Straßengebiet lassen sich solche Zonen oder Gebiete nur sehr schwer oder gar nicht bilden“, sagt Stadtbaurätin Gabriele Nießen. Für Grundstücke im Außenbereich können gar keine Abrechnungseinheiten gebildet werden, das gilt in Oldenburg etwa für Bloherfelde, Bornhorst, Etzhorn, Eversten oder Neuenwege. Die Stadt sieht zudem erhebliche juristische Probleme bei der Einführung. Die Bildung dieser Abrechnungseinheiten ist juristisch leicht angreifbar.

Ein Vergleich mit anderen großen Städten in Niedersachsen bestätigt die Einschätzung der Stadt Oldenburg. Auch Hannover, Braunschweig, Osnabrück und Wolfsburg haben nicht vor, wiederkehrende Beiträge einzuführen. Das hat eine Nachfrage der Stadt ergeben. Auch sie wollen weiterhin einmalige Ausbaubeiträge erheben. „Es spricht vieles dafür, beim derzeitigen Modell der Straßenausbaubeiträge zu bleiben“, sagt Stadtbaurätin Gabriele Nießen.