Oldenburg. Der Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg hat am Freitag, 28. November, eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen. Danach gilt eine Aufstallungspflicht für private und gewerbliche Geflügel-Bestände. Im Wortlaut heißt es:
„Im Gebiet der Stadt Oldenburg (OLDB) gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) sind ab sofort ausschließlich
1. in geschlossenen Ställen oder
2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung)
zu halten.“
Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 2. Dezember, in Kraft.
Begründung: Die amtlichen Feststellungen der Geflügelpest in den Niederlanden, Großbritannien und Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) geben Anlass, die gewerblichen und privaten Geflügel-Bestände in der Stadt Oldenburg durch die oben genannte Schutzmaßnahme vor der Einschleppung des Virus der Vogelgrippe zu schützen. Das Risiko einer Einschleppung und einer Verbreitung der hochpathogenen Geflügelpest H5N8 über Wildvögel ist durch eine aktuelle Bewertung (Stand 25. November 2014) vom Friedrich-Löffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, als „hoch“ eingestuft worden. Es ist bekannt, dass vor allem Wasservögel das Vogelgrippe- Virus in sich tragen, ohne dass sie selbst erkranken. Somit kann der Erreger über weite Strecken verbreitet werden und anderes Geflügel infizieren. Am 22. November 2014 wurde zudem erstmalig in Deutschland das Virus H5N8 bei einer Wildente festgestellt, so dass auch von einer Übertragungsmöglichkeit durch die Wildvogelpopulation ausgegangen werden muss. Bei der aviären Influenza (Vogelgrippe) handelt es sich um eine ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annehmen kann.
Durch die örtlichen Gegebenheiten mit mehreren stehenden und fließenden Gewässern einschließlich der Nähe zur Nordsee dient die Stadt Oldenburg einer Vielzahl wildlebender Watt- und Wasservögel als Durchzugsgebiet. Des Weiteren finden Zugvögel im Stadtgebiet ideale Voraussetzungen um zu rasten, unter anderem im Verlauf der Hunte und Haaren, des Küstenkanals und des Osternburger Kanals, in den Naturschutzgebieten, am Tweelbäker See, Blankenburger See, Drielaker See sowie am Kleinen und Großen Bornhorster See.
Die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht dient daher dem Schutz der Geflügelbestände in der Stadt Oldenburg vor einer Ansteckung. Nach jetzigen Erkenntnissen ist das H5N8- Virus wohl nicht auf den Menschen übertragbar. Weitere Informationen gibt es auch unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.
Die gesamte Allgemeinverfügung ist nachzulesen im Internet unter www.oldenburg.de.