Antragsfrist für GEMA-Gutschriften endet am 10. Juni

02.06.2021

Antragsfrist für GEMA-Gutschriften endet am 10. Juni

Oldenburg. Die Wirtschaftsförderung macht darauf aufmerksam, dass Betriebe beziehungsweise Musiknutzer nur noch bis zum 10. Juni 2021 Zeit haben, Anträge für Gutschriften, die den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2021 betreffen, zu stellen und ihre Schließungszeiten im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal anzugeben. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten. Zum 31. Mai hat die GEMA die auf Kulanz beruhende Corona-Gutschriftenaktion für behördlich veranlasste Schließungszeiten eingestellt. Darauf hat der Deutsche Städtetag (DST) hingewiesen.

Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich an die GEMA unter kontakt@gema.de wenden. Sofern die GEMA Vergütung existenzbedrohend sei, werde sie prüfen, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden könne. Sämtliche weiterführende Informationen sowie FAQs können unter www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/umgang-mit-lizenz-vertraegen abgerufen werden.