Oldenburg. Die guten alten Gebührenmarken auf Müllbehältern haben in Oldenburg bald ausgedient: Denn der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) bereitet die Einführung eines sogenannten Behälter-Ident-Systems für Rest- und Bioabfallbehälter im Laufe des Jahres 2023 vor. Dabei werden künftig auf jede Mülltonne einmalig zwei Sicherheitsetiketten mit einem verschlüsselten, individuellen Barcorde und integriertem Transponder geklebt, die über eine entsprechende Software vom Bordcomputer der Müllsammelfahrzeuge ausgelesen werden. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb hat für die Einführung einstimmig grünes Licht gegeben.
Dazu erklärt AWB-Betriebsleiter Volker Schneider-Kühn: „Behälter-Identsysteme sind in der kommunalen Entsorgungswirtschaft keine Neuheit, sondern mittlerweile gängige Praxis. Sie sind flächenerprobt und in der Bevölkerung grundsätzlich anerkannt. Auch unser langer Testlauf, den wir seit 2019 mit etwa 4.000 Behältern der GSG durchführen, hat uns überzeugt. Die Etiketten sind praktisch, haften gut und funktionieren im Zusammenspiel mit der Leseeinheit am Fahrzeug bei jeder Wetterlage.“
Welche Vorteile hat das neue System?
Das neue System bietet viele Vorteile: Das wiederkehrende Aufkleben der Gebührenmarken, meist in den Wintermonaten, entfällt für die Bürgerinnen und Bürger. Denn die neuen Etiketten halten in der Regel mindestens zehn bis zwölf Jahre. Somit spart auch der AWB Kosten und Zeit für das Erstellen, Eintüten und Versenden der bisherigen Marken – und beugt Plakettenfälschungen vor. Zudem erkennt das Identifikationssystem an den Fahrzeugen zulässige und unzulässige Tonnen und stoppt beispielweise bei nicht bezahlten oder mehrfach in einem Abfuhrzyklus herausgestellten Behältern automatisch den Schüttvorgang.
Darüber hinaus kann die Fahrzeugbesatzung auch Besonderheiten, wie zum Beispiel Defekte am Behälter erfassen oder auch verweigerte Leerungen wegen Fehlbefüllung registrieren. So kann die versuchte und erfolgte Leerung der Behälter künftig sicher nachgewiesen werden. Durch das Umgehen von Mehrfachleerungen einzelner Behälter wird die Gebührengerechtigkeit erhöht. Und nicht zuletzt kann die EDV-Erfassung der Behälter sehr gut für die Tourenplanung und -steuerung genutzt werden.
Und was ist mit Chiplösungen? „Andere Kommunen arbeiten auch mit Chiplösungen, die einmalig unter den Deckel geklemmt werden. Doch diese kommen in Oldenburg wegen der Eigentumsverhältnisse und unterschiedlicher Behälter- und Deckeltypen nicht in Betracht. Die Aufkleber hingegen passen auf alle verschiedenen Tonnenarten“, erklärt Schneider-Kühn.
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Datenschutzrechtliche Belange stehen dem Anliegen nicht im Weg. Denn auf dem Behälteretikett sind lediglich der Bereitstellungsort (zum Beispiel „Wehdestraße 70“), die Behältergröße (zum Beispiel „120 Liter“) und die Abfallfraktion (zum Beispiel „Bioabfall“) zu lesen. Diese sind aber bei den meisten Behältern ohnehin bereits ersichtlich, da sie in der Regel vor den angeschlossenen Grundstücken stehen. Darüber hinaus ist ein QR-Code vorgesehen, mit dem direkt die Internetseite des AWB aufgerufen werden kann.
Zusätzlich enthält das Etikett auf der Rückseite einen Transponder, auf dem ebenfalls die oben genannten Daten gespeichert sind – stets aktuell. Dieser wird sozusagen mit dem Barcode auf dem Etikett „verheiratet“. Ein Auslesen des Barcodes beziehungsweise Transponders durch Unberechtigte ist ausgeschlossen, es erfolgt keine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Stadtverwaltung.
Was kostet die Einführung des neuen Systems?
Im Jahr der Einführung belaufen sich die Kosten auf etwa 247.000 Euro. In den Folgejahren betragen sie zwischen 17.000 Euro und 33.000 Euro. In zehn Jahren summieren sich die Kosten auf rund 482.000 Euro.
Dagegen stehen in einer Zehnjahresbetrachtung Zusatzeinnahmen durch bisher unangemeldete Tonnen zwischen etwa 400.000 Euro und 1,2 Millionen Euro (der prognostizierte Anteil liegt zwischen 0,3 und 1 Prozent, in anderen Kommunen erfahrungsgemäß bis 5 Prozent). Dazu kommen in zehn Jahren städtische Minderkosten im Rahmen des bisherigen Gebührenmarkensystems von etwa 132.000 Euro. In der Gesamtbetrachtung über einen Zeitraum von zehn Jahren wird der Gebührenhaushalt somit entlastet.