Oldenburg. Am 31. Dezember endet die Amtszeit der amtierenden Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Die Stadt Oldenburg sucht deshalb in diesem Jahr insgesamt 247 Frauen und Männer als Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt sowie 111 Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt, die am Amtsgericht beziehungsweise am Landgericht Oldenburg als ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Die Amtszeit der neuen Schöffinnen und Schöffen beziehungsweise Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beträgt fünf Jahre und dauert vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023.
Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber
Schöffin oder Schöffe kann werden, wer zwischen 25 und 69 Jahren alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und den Wohnsitz in Oldenburg angemeldet hat. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen müssen darüber hinaus nach § 35 des Jugendgerichtsgesetzes erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Die Bewerbungsfrist endet am 6. April.
Bewerbungsformulare und Informationen zur Wahl gibt es im Internet unter www.oldenburg.de unter dem Suchbegriff Schöffenwahl, aber auch beim ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-4444. Fragen zum Schöffenamt beantwortet Petra Kühn vom Rechtsamt unter Telefon 0441 235-2380. Informationen zum Jugendschöffenamt gibt Manuela Bicos unter Telefon 0441 235-2720.