Freitesten: Negatives Testergebnis per Online-Formular übermitteln

19.01.2022

Freitesten: Negatives Testergebnis per Online-Formular übermitteln

Oldenburg. Omikron greift um sich, derzeit infizieren sich immer mehr Menschen mit Corona oder sind Kontaktpersonen und müssen deshalb in Quarantäne – auch in Oldenburg. Doch wie kann man sich bei Symptomfreiheit schnell, unbürokratisch und datenschutzkonform freitesten? Die Stadt Oldenburg stellt für dieses Verfahren nun ein sicheres Online-Formular bereit, über das Betroffene zusätzlich zu einigen persönlichen Angaben ihr negatives Testergebnis als Nachweis einreichen können.

Generell gilt: Sowohl Infizierte als auch enge Kontaktpersonen (Erwachsene und Kinder) müssen für zehn Tage in Isolierung beziehungsweise Quarantäne. Ausgenommen von der Quarantäne sind nur Kontaktpersonen, die asymptomatisch und geboostert sind oder deren Zweitimpfung oder Genesung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Wie kann man sich freitesten?
Infizierte und Kontaktpersonen dürfen sich bereits nach sieben Tagen Quarantäne, also ab dem 8. Tag, freitesten. Kinder, die Kontaktpersonen sind, dürfen sich bereits nach fünf Tagen freitesten – das gilt allerdings nicht für infizierte Kinder. Freitesten darf man sich nur, wenn man mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Die Freitestung erfolgt mit einem PCR- oder einem PoC-Test (Bürgertest). Ausnahmen gelten bei Beschäftigen in Betrieben mit vulnerablen Personen: Diese Beschäftigten müssen einen PCR-Test machen.

Die persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und die Angabe, ob man Kontaktperson oder erkrankte Person war) sowie das negative Testergebnis als PDF, JPG oder PNG können über www.oldenburg.de/freitesten online hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten wird eine Bestätigung generiert, dass man aus der Quarantäne befreit ist. Diese kann ausgedruckt und beispielsweise dem Arbeitgeber vorgelegt werden.

Wer die Freitestung lieber per Post einreichen möchte, kann diese an das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1 b, 26121 Oldenburg, schicken und muss eine entsprechende Bestätigung abwarten.

Was gilt für Infizierte?
Das Gesundheitsamt ruft infizierte Personen am 7. Tag an und bespricht mit ihnen, ob ein Testen am 8. Tag bei Symptomfreiheit möglich ist. Gegebenenfalls erfolgt eine Verlängerung der Quarantäne um jeweils 48 Stunden bei Weiterbestehen der Symptome.

Auf www.oldenburg.de/freitesten findet sich auch ein anschauliches Schaubild der aktuellen Quarantäne-Regelungen. Bei Fragen rund um die Freitestung informiert auch das ServiceCenter der Stadt Oldenburg telefonisch unter 0441 235-4550 (montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr).