Oldenburg. Am 1. Januar 2024 wird die Neuerung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – auch als Heizungsgesetz bekannt – in Kraft treten. Nach monatelangen Verhandlungen auf Bundesebene herrscht nun Klarheit über die Regelungen. Aber was gilt konkret ab dem 1. Januar? Mit einer Infoveranstaltung möchte der Fachdienst Klimaschutz des Stadt Oldenburg etwas Licht ins Dunkel bringen. Sie findet statt am Dienstag, 12. Dezember, 18 bis 19.30 Uhr, im Auditorium II des CORE in der Heiligengeiststraße 6/8. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht nötig.
Was wird der Schwerpunkt sein?
Es werden Antworten auf Fragen gegeben, die sich um den Heizungstausch im Zuge des GEG drehen: Welche Regelungen sind vorgesehen? Welche Optionen hat man? Wann muss man tätig werden? Was muss man bedenken, wenn weiterhin eine mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung eingebaut werden soll? Und welche Fördermöglichkeiten sind vorgesehen?
Was kann man erwarten – und was nicht?
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein Bundesgesetz. Die Stadt Oldenburg möchte über das GEG aufklären und die Regelungen für die Bürgerinnen und Bürger verständlich machen. Eine individuelle Rechtsberatung oder ein individueller Fahrplan für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer kann hier nicht an die Hand gegeben werden. Wohl aber wird eine fundierte Übersicht als Ausgangspunkt für die eigenen Planungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes gegeben.
Welche weiteren Beratungsmöglichkeiten gibt es?
Wer bereits Ideen für konkrete Maßnahmen mit Blick auf die energetische Sanierung des Eigenheims hat, kann diese beispielsweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördern lassen. Sofern ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, ist eine Erhöhung des Förderrahmens möglich. Ein iSFP kann zum Beispiel durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude erstellt werden. Für das Frühjahr 2024 ist außerdem die Fortführung des städtischen Förderprogramms „Klimaschutzmaßnahmen im Altbau“ vorgesehen – Informationen dazu gibt es im Internet unter www.oldenburg.de/altbaufoerderung ».
Mehr erfahren?
Antworten auf häufige Fragen gibt es in drei ausführlichen FAQs im Internet unter www.oldenburg.de/klima-wissen zu den Themen „klimafreundliches Heizen“, „Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ und „Kommunale Wärmeplanung“. Aktuelle Informationen gibt es außerdem online auf www.oldenburg.de/klima » und dem Twitter-Account @OldenburgKlima (www.twitter.com/oldenburgklima »). Fragen zum städtischen Klimaschutz können gerne per E-Mail an klima[at]stadt-oldenburg.de gerichtet werden.