Maskenpflicht gilt auch auf Wochenmärkten

08.05.2020

Maskenpflicht gilt auch auf Wochenmärkten

Oldenburg. Zu einem funktionierenden Alltagsleben unter den Bedingungen der Corona-Auflagen gehört inzwischen auch eine Maskenpflicht. Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus sieht seit dem 27. April 2020 diese Maskenpflicht unter anderem für Besucherinnen und Besucher im Einzelhandel vor.

Diese Regelung gilt aber auch für die Wochenmärkte. Darauf weist die Stadt noch einmal hin, zumal erste Kontrollen ergeben haben, dass sich ein Teil der Besucherinnen und Besucher nicht an die Maskenpflicht hält. Die Marktverwaltung bittet daher alle Kundinnen und Kunden sowie Besucherinnen und Besucher der Oldenburger Wochenmärkte, die Vorgaben des Landes zu berücksichtigen. Ansonsten droht ein Verwarngeld. Laut Auskunft des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung wird der neue Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro vorsehen.