Mietkostenzuschuss für leerstehende Immobilien in der Innenstadt

01.09.2021

Mietkostenzuschuss für leerstehende Immobilien in der Innenstadt

Oldenburg. Der anhaltende Strukturwandel in der Innenstadt, der durch die Corona-Krise deutlich beschleunigt wurde, stellt die Akteurinnen und Akteure vor große Herausforderungen. Mit dem Sofortprogramm Innenstadt hat der Rat der Stadt Oldenburg am 22. März 2021 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Oldenburger Innenstadt verabschiedet. Die „Richtlinie der Stadt Oldenburg (Oldb) zur Förderung von Geschäftsansiedlungen in leerstehenden Immobilien in der Innenstadt“ ist Teil dieses Sofortprogramms und tritt am 1. September 2021 in Kraft.

Mit einem Mietkostenzuschuss sollen gewerbliche Neuansiedlungen und Zwischennutzungen in Leerständen gefördert werden, um die Attraktivität der City zu steigern. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 50 Prozent der Kaltmiete bis maximal 500 Euro pro Monat für einen Zeitraum von einem Jahr. Für die Maßnahme ist ein festgelegtes Budget vorgesehen. Deshalb werden bei der Stadt eingehende Anträge nach dem sogenannten Windhundprinzip – also nach Eingangsdatum – bearbeitet werden. Förderfähig sind nur Vorhaben, bei denen noch kein Mietvertrag abgeschlossen wurde.

„Mit dem Mietkostenzuschuss steht uns nun ein neues Instrument zur Verfügung, mit dem wir aktiv Leerstände bekämpfen und Unternehmen direkt finanziell unterstützen können. So haben wir die Möglichkeit, punktuell wichtige Akzente in der Innenstadt zu setzen“, freut sich Ralph Wilken, Leiter der städtischen Wirtschaftsförderung.

Anträge können ab dem 1. September 2021 beim Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Oldenburg gestellt werden. Das entsprechende Formular und weitergehende Informationen sind unter www.oldenburg.de/wirtschaft zu finden. Bei Fragen ist die Wirtschaftsförderung telefonisch unter der Nummer 0441 235-4690 zu erreichen.