Oldenburg. Sport im Freien ist in Oldenburg ab dem 7. Mai wieder möglich. Die Niedersächsische Landesregierung hat eine entsprechende Änderung der derzeit geltenden Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus veröffentlicht. „Nach langen Wochen der Pause ist das eine gute Nachricht. Damit können wir den Oldenburger Sportvereinen die städtischen Sportplätze und das Marschweg-Stadion wieder zur Verfügung stellen, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Freizeitgestaltung. Ich bedanke mich bei allen Sportlerinnen und Sportler für das Verständnis in den vergangenen Wochen“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.
Ohne Auflagen geht es natürlich nicht, weiterhin gilt es die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Die Nutzung der Sportstätten ist nur zur Ausübung von kontaktlosem Sport zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass jede Person ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einhält. Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterial dürfen ebenfalls nur unter Einhaltung des Abstandes betreten und genutzt werden. Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht gestattet. Deshalb gilt: am besten schon zu Hause umziehen und in Sportsachen kommen.
Für die Ausübung von Sport unter diesen Bedingungen hat der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zehn „Leitplanken“ aufgestellt, an denen sich die Vereine orientieren müssen. Zusätzlich wurden in Zusammenarbeit mit den Fachverbänden und Landessportbünden bereits für praktisch alle Sportarten entsprechende Konzepte ausgearbeitet. Die dort genannten Voraussetzungen für die Nutzung der Sportanlagen im Freien dürften insbesondere bei der Ausübung von Individualsportarten erfüllt sein. Aber auch die Ausübung von Mannschaftssportarten ist denkbar, wenn die Maßgaben durch besondere Formate umgesetzt werden können.
Dazu gibt es zur Orientierung zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), diese von den Fachverbänden erarbeiteten sportartenspezifischen Empfehlungen sind auf der Internetseite des DOSB aufgelistet (https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?Leitplanken=).
Wenn Vereine die vom Sportbüro zur Verfügung gestellten Zeiten auf städtischen Sportplätzen oder im Marschweg-Stadion wieder nutzen möchten, muss vorab Kontakt zum Sportbüro aufgenommen werden. Einige Daten sollten gemeldet werden: Angabe der Sportstätte, der Nutzungszeit und der Trainingsgruppe. Info bitte per E-Mail an jessica.hoffmann@stadt-oldenburg.de.
Für die Zeit der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit verzichtet die Stadt zunächst weiterhin auf die Erhebung der Nutzungsgebühren.