Oldenburg. Die attraktive Hafenpromenade am Alten Stadthafen ist ein beliebter Treffpunkt. Gerade bei sonnigem Wetter nutzen viele Menschen die Gelegenheit zum Spazieren und Verweilen am Wasser. Auch von Radfahrenden wird die Hafenpromenade häufig genutzt. Sie ist Teil des Hunteradwegs und außerdem eine direkte Radverkehrsverbindung zwischen der Innenstadt und den benachbarten Stadtteilen.
In der Vergangenheit ist es durch die gemeinsame Nutzung der Hafenpromenade allerdings auch zu Konflikten und Beschwerden gekommen. Hauptgrund dafür waren Radfahrende, die durch ihr unachtsames Verhalten Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet haben.
Seit kurzem hat die Stadtverwaltung daher an insgesamt fünf Stellen entlang der Hafenpromenade großformatige Piktogramme auf dem Boden aufbringen lassen. Sie sollen darauf aufmerksam machen, dass der Fußverkehr hier Vorrang hat. Weiterhin sollen die Piktogramme daran erinnern, dass Radfahrende hier Gäste sind und diese zu mehr Rücksicht gegenüber den zu Fuß Gehenden auffordern. Denn bei der Hafenpromenade handelt es sich verkehrsrechtlich um eine Fußgängerzone mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“. Das bedeutet: Radfahrende dürfen sich hier zwar fortbewegen, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit und sie müssen dabei besondere Rücksicht auf zu Fuß Gehende nehmen, dürfen diese weder gefährden noch behindern. Wer also mit dem Fahrrad schnell vorankommen möchte, sollte an dieser Stelle lieber die Alternative über die Straße Stau wählen.