Oldenburg. Die Stadt Oldenburg hat eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung erlassen. Sämtliches im Gebiet der Stadt Oldenburg gehaltenes Geflügel (Hühner, Fasanen, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab Samstag, 4. Dezember, ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.oldenburg.de/gefluegelpest abrufbar. Nähere Informationen dazu erteilt das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter der Telefonnummer 0441 235-4610.