Oldenburg. Voraussichtlich ab Samstag, 11. Dezember, gilt in Niedersachsen die neue Landesverordnung zum Schutz vor Corona-Infektionen, die 2G für den Einzelhandel vorsieht. Beim Betreten eines Geschäftes ist demnach der Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung zu erbringen. Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung. Um den Kontrollaufwand für den Einzelhandel zu reduzieren, greift die Stadtverwaltung als Unterstützung das beim Lamberti-Markt praktizierte Bändchen-Prinzip auf: An drei zentralen Stellen in der Innenstadt können sich Besucherinnen und Besucher mit 2G-Nachweis vor dem Einkaufen ein tagesaktuelles Bändchen oder ein Dauerbändchen abholen. Wie das System funktioniert, verdeutlichen die nachfolgenden Fragen und Antworten.
Wofür gibt es die 2G-Bändchen?
Die 2G-Bändchen dienen in erster Linie zur Erleichterung der Einlasskontrollen für die Kundinnen und Kunden beim Betreten der Geschäfte. Für den Erhalt des Bändchens wird der 2G-Nachweis an einer der offiziellen Ausgabestellen der Stadt Oldenburg erbracht. Anschließend kann er über das gut sichtbar am Handgelenk getragene Bändchen in den Geschäften kontrolliert werden. Ein erneuter Nachweis der Unterlagen ist dann nicht mehr erforderlich.
Ist ein 2G-Bändchen zwingend erforderlich, um einkaufen zu gehen?
Nein. Der Nachweis über eine vollständige Impfung und Genesung kann auch direkt in den Geschäften erbracht werden. Die Geschäfte sind nicht dazu verpflichtet, am Bändchen-System teilzunehmen.
Wo und wann sind die 2G-Bändchen erhältlich?
Es sind drei Standorte (Weihnachtsmarkthütten) in der Innenstadt eingerichtet, an denen Bürgerinnen und Bürger gegen einen entsprechenden Nachweis ein 2G-Bändchen bekommen können: Rathausmarkt, Julius-Mosen-Platz und Lefferseck. Die Ausgabestellen sind immer montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Wie wird der 2G-Nachweis an einer Bändchen-Ausgabestelle erbracht?
An den Ausgabestellen ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zusammen mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorzulegen. Beides ist auch nach Erhalt eines 2G-Bändchens für den Fall möglicher Kontrollen durch die Ordnungsbehörde in den Geschäften mitzuführen. Die Ausweis- und Nachweispflicht bleibt bei den Kundinnen und Kunden. Die Bändchen müssen persönlich abgeholt werden.
Gibt es unterschiedliche 2G-Bändchen?
Einerseits sind Dauerbändchen für eine Schutzgebühr (1 Euro) erhältlich. Diese können über den gesamten Zeitraum der geltenden 2G-Vorgabe für den Einzelhandel genutzt werden. Die beim Lamberti-Markt bereits ausgeteilten Bändchen behalten ihre Gültigkeit.
Andererseits und nur für die Innenstadt gibt es kostenlose Tagesbändchen. Hierfür werden täglich wechselnde Farben vorgegeben. Der Einzelhandel wird soweit möglich im Vorfeld über die Farbreihenfolge informiert. Für Fragen steht das Innenstadtmanagement (E-Mail: innenstadtmanagement@stadt-oldenburg.de; Telefon 0441 235-4983) zur Verfügung. Eine Veröffentlichung der Farbreihenfolge ist aus Sicherheitsgründen nicht vorgesehen.
Gelten die 2G-Bändchen auch außerhalb der Innenstadt?
Die Dauerbändchen können auch in Geschäften außerhalb der Innenstadt als 2G-Nachweis verwendet werden. Die Tagesbändchen gelten nur innerhalb der Innenstadt.
Wo kann noch ohne 2G-Nachweis eingekauft werden?
Für Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken ist nach wie vor kein Nachweis erforderlich.
Müssen Kinder und Jugendliche auch einen 2G-Nachweis erbringen?
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der Regelung ausgenommen. Gegen Vorlage eines entsprechenden Altersnachweises können diese an den Ausgabestellen ebenfalls ein 2G-Bändchen bekommen.
Bietet das Bändchen-System ausreichend Sicherheit, dass wirklich nur geimpfte und genesene Personen die Geschäfte betreten?
Die Ausgabe der 2G-Bändchen erfolgt ausschließlich an offiziellen Stellen der Stadt Oldenburg und durch geschultes Personal. Pro Person wird nur ein Bändchen herausgegeben und direkt am Handgelenk befestigt. Täuschungsversuche (zum Beispiel Fälschung oder Tausch der Bändchen) werden verfolgt und ordnungsrechtlich geahndet.