Stadt lockert Sonntagsverkaufsverbot

18.03.2020

Stadt lockert Sonntagsverkaufsverbot

Oldenburg. Im Zuge der Corona-Krise lockert die Stadt Oldenburg das Sonntagsverkaufsverbot.

Ab jetzt dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 10 bis 18 Uhr im gesamten Stadtgebiet Verkaufsstellen in folgenden Bereichen geöffnet werden:
•    Einzelhandel für Lebensmittel,
•    Wochenmärkte,
•    Abhol- und Lieferdienste,
•    Getränkemärkte,
•    Apotheken,
•    Sanitätshäuser,
•    Drogerien,
•    Tankstellen,
•    der Zeitungsverkauf
•    sowie Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte.

Bei allen Verkaufsstellen, die noch geöffnet werden dürfen, sind folgende Auflagen zu beachten:
•    Das Personal hat eine gute und regelmäßige Händehygiene sicherzustellen;
•    ausschließlich in die Armbeuge husten und niesen – dabei ist größtmöglicher Abstand zu anderen Personen zu halten;
•    Einmaltaschentücher mit sofortiger Entsorgung sind zu benutzen;
•    Warteschlangen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden;
•    die Einhaltung eines Abstandes zwischen Personen von möglichst circa ein bis zwei Metern ist zu gewährleisten.

Die Vorgaben sind in einer Allgemeinverfügung geregelt, die im Internet unter www.oldenburg.de/corona-verfuegungen einzusehen ist. Die Verfügung gibt Verkaufsstellen in den genannten Bereichen die Möglichkeit, an Sonn- und Feiertagen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu öffnen, beinhaltet für die Geschäftsbetreiberinnen und Geschäftsbetreiber jedoch keine Verpflichtung, dies zu tun.

Die Regelungen gelten vorerst bis einschließlich Samstag, 18. April.