Oldenburg. Im Zuge der Corona-Krise lockert die Stadt Oldenburg das Sonntagsverkaufsverbot.
Ab jetzt dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 10 bis 18 Uhr im gesamten Stadtgebiet Verkaufsstellen in folgenden Bereichen geöffnet werden:
• Einzelhandel für Lebensmittel,
• Wochenmärkte,
• Abhol- und Lieferdienste,
• Getränkemärkte,
• Apotheken,
• Sanitätshäuser,
• Drogerien,
• Tankstellen,
• der Zeitungsverkauf
• sowie Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte.
Bei allen Verkaufsstellen, die noch geöffnet werden dürfen, sind folgende Auflagen zu beachten:
• Das Personal hat eine gute und regelmäßige Händehygiene sicherzustellen;
• ausschließlich in die Armbeuge husten und niesen – dabei ist größtmöglicher Abstand zu anderen Personen zu halten;
• Einmaltaschentücher mit sofortiger Entsorgung sind zu benutzen;
• Warteschlangen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden;
• die Einhaltung eines Abstandes zwischen Personen von möglichst circa ein bis zwei Metern ist zu gewährleisten.
Die Vorgaben sind in einer Allgemeinverfügung geregelt, die im Internet unter www.oldenburg.de/corona-verfuegungen einzusehen ist. Die Verfügung gibt Verkaufsstellen in den genannten Bereichen die Möglichkeit, an Sonn- und Feiertagen innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zu öffnen, beinhaltet für die Geschäftsbetreiberinnen und Geschäftsbetreiber jedoch keine Verpflichtung, dies zu tun.
Die Regelungen gelten vorerst bis einschließlich Samstag, 18. April.