Wenn der Restmüll zur Gefahr wird

23.04.2020

Wenn der Restmüll zur Gefahr wird

Oldenburg. In den vergangenen Monaten beklagte der Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg (AWB) mehrere kleinere Explosionen und Brände in der Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, die von der Berufsfeuerwehr Oldenburg gelöscht werden mussten. Die Mitarbeiter sind bei diesen Unglücksfällen zum Glück nicht zu Schaden gekommen, einige Teile der Anlagentechnik wurden dabei jedoch zum Teil stark in Mitleidenschaft gezogen. Ein einwöchiger Anlagenstillstand hat Kosten von mindestens 15.000 Euro zur Folge. Je nach Sachschaden können die Kosten schnell auf einen hohen sechsstelligen Betrag anwachsen.

Die Gefahr liegt in der Bearbeitung der Abfälle: Die an der Abfallbehandlungsanlage angelieferten Restabfälle aus der schwarzen Tonne werden zunächst in einem Schredder zerkleinert. Danach werden die zerkleinerten Abfälle mittels verschiedener Techniken aufgetrennt und schließlich in externe Anlagen zur weiteren Verwertung oder Entsorgung geleitet. „Der Schreddervorgang ist der kritischste Moment dieser Behandlung. Hier wird der Abfall unter großen mechanischen Kräften bearbeitet. Sollten sich in den Abfällen leicht entzündliche oder auch explosive Stoffe befinden, so können dort schnell Brände und Explosionen verursacht werden“, warnt Volker Schneider-Kühn, Leiter des AWB. Er weist daher dringend darauf hin, dass leicht entzündliche, brandfördernde oder explosive Stoffe auf gar keinen Fall über den Restabfallbehälter entsorgt werden dürfen.

In der jüngeren Vergangenheit haben solche Vorfälle zugenommen. So wurden schon Fahrradakkus von E-Bikes, Signalmunition oder aber auch Gasflaschen im Restabfall entdeckt. „Die Entsorgung über die Restmülltonne geschieht zum Teil aus Unwissenheit, zum Teil aber auch vielleicht aus Bequemlichkeit“, mutmaßt Schneider-Kühn.

Der AWB appelliert deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, die Restmülltonne nicht zweckzuentfremden, sondern nur mit den Abfällen zu befüllen, die dort auch hineingehören. Dazu zählen unkritische Abfälle wie beispielsweise Windeln, kalte Asche, Kleintierstreu, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Tonbänder, Teppichreste, Tapetenreste, Stoffreste, Kehricht, Porzellan, Fahrradmäntel und -schläuche, Bilderrahmen und Fotos. Gleiches gilt im Übrigen auch für Biotonnen, gelbe Säcke/gelbe Tonnen und Papiertonnen: Auch sie dürfen nur mit für diese Behälter vorgesehenen Abfällen gefüllt werden.

Kritische Abfälle wie leicht entzündliche oder explosive Produkte sind auf den Verpackungen mit entsprechenden Gefahrensymbolen versehen. Auch vermeintlich leere Behältnisse solcher Produkte können noch Brände oder Explosionen verursachen. Nur vollständig restentleerte Behältnisse – dies betrifft vor allem Spraydosen – dürfen über den gelben Sack beziehungsweise die gelbe Tonne entsorgt werden. Produkte mit Gefahrensymbolen auf der Verpackung sind für Privathaushalte grundsätzlich kostenfrei als schadstoffhaltiger Abfall entweder an der Wertstoffannahmestelle in Neuenwege, Barkenweg 6, oder im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung zu entsorgen.

Der AWB rät, folgende Grundregeln unbedingt zu beachten:
•    Elektrogeräte, Akkus, Batterien und Knopfzellen dürfen niemals in den Restmüll. Sie können zum Teil im Einzelhandel (Rücknahmekartons), in größeren Elektrofachgeschäften oder auf jeden Fall bei den Annahmestellen des AWB abgegeben werden.
•    Sofern Produktverpackungen Gefahrensymbole enthalten, sind die auf der Verpackung angegebenen Hinweise zwingend zu beachten. Verpackungen von Produkten mit Gefahrensymbolen können über den gelben Sack/die gelbe Tonne entsorgt werden, wenn diese vollkommen restentleert sind (zum Beispiel Haarspraydosen, Lackdosen, Farbeimer). Verpackungen mit Restbefüllungen sind ausschließlich über die Schadstoffsammlung bzw. über die Schadstoffannahmestelle des AWB in Neuenwege zu entsorgen.
Weitere Informationen enthalten die Internetseiten des AWB unter www.awb-oldenburg.de und die neu eingeführte AbfallAppOL.

Gefahr im Restmüll: Falsch entsorgte explosive und leicht entzündbare Stoffe haben in der Vergangenheit zu Feuerwehreinsätzen beim Abfallwirtschaftsbetrieb geführt. Foto: Stadt Oldenburg
Gefahr im Restmüll: Falsch entsorgte explosive und leicht entzündbare Stoffe haben in der Vergangenheit zu Feuerwehreinsätzen beim Abfallwirtschaftsbetrieb geführt. Foto: Stadt Oldenburg