Zusätzliche Bändchen-Ausgabestelle in den Schlosshöfen

16.12.2021

Zusätzliche Bändchen-Ausgabestelle in den Schlosshöfen

Oldenburg. Die von der städtischen Wirtschaftsförderung herausgegebenen Armbändchen, mit denen Kundinnen und Kunden beim Shoppen im Einzelhandel ihren 2G-Status (geimpft oder genesen) signalisieren können, sind begehrt: Bis einschließlich Mittwoch, 15. Dezember, wurden 5.656 Tagesbändchen verteilt. Hinzu kamen 4.276 Dauerbändchen (gegen eine Schutzgebühr von 1 Euro), die für den gesamten Zeitraum der geltenden 2G-Vorgabe für den Einzelhandel genutzt werden können.

Um der großen Nachfrage gerecht zu werden, richtet die Wirtschaftsförderung eine weitere Ausgabestelle ein – und zwar in den Schlosshöfen. Direkt neben dem Impfpunkt im Erdgeschoss des Einkaufscenters können dort Interessierte ab Freitag, 17. Dezember, bis Weihnachten montags bis samstags, jeweils von 10 bis 18 Uhr, Bändchen erhalten. Nach den Feiertagen ist diese Ausgabestelle immer freitags und samstags, ebenfalls von 10 bis 18 Uhr, geöffnet.

Die drei übrigen Standorte zur Bändchen-Ausgabe in der Innenstadt – Rathausmarkt, Julius-Mosen-Platz und Lefferseck – stehen weiterhin montags bis samstags, jeweils von 10 bis 18 Uhr, zur Verfügung. Wer ein Bändchen bekommen möchte, muss einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zusammen mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorzeigen.

Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen gilt im Einzelhandel die 2G-Regel. Das heißt, dass seit Montag, 13. Dezember, nur Personen mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis Zutritt zu den Geschäften haben. Die auffälligen Bändchen am Handgelenk erleichtern Kundschaft und Einzelhandel die Eintrittskontrollen.