Oldenburg. Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter können auf Antrag einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Sie müssen als Zivilperson aufgrund ihrer deutschen Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit kriegs- oder kriegsfolgenbedingt zur Zwangsarbeit herangezogen worden sein. Darüber informiert die Gemeinschaft das Oldenburger Land, ein Zusammenschluss der Städte Oldenburg, Delmenhorst, Wilhelmshaven sowie der Landkreise Vechta, Cloppenburg, Oldenburg, Ammerland, Wesermarsch und Friesland.
Geregelt wird dieses in einer Anerkennungsrichtlinie. Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Bundesverwaltungsamt - Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm (Westfalen). Der Antrag muss spätestens bis zum 31.12.2017 dort vorliegen. Danach sind Ansprüche ausgeschlossen.
Der Richtlinientext, das Antragsformular, der Bogen mit Fragen und Antworten zur Leistung, das Merkblatt mit den Ausfüllhinweisen sowie gegebenenfalls ein Vollmachtsformular können unter www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Zwangsarbeiter/zwangsarbeiter_node.html heruntergeladen werden. Dort stehen die Informationen auch in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.