Überarbeiteter Bebauungsplan-Entwurf korrigiert formelle Fehler

Unterlagen liegen seit 30. April aus

Der Verwaltungsausschuss des Rates der Stadt Oldenburg hat Korrekturen des vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg für unwirksam erklärten Bebauungsplanes N-777 G (Fliegerhorst/Hallensichel-Ost/Entlastungsstraße) auf den Weg gebracht. Mehrheitlich wurde in der Sitzung am 28. April 2025 dem überarbeiteten Bebauungsplan-Entwurf zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung beschlossen. „Aus meiner Sicht ist der Entwurf sorgfältig ausgearbeitet und gut vorbereitet“, betont Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.   

Dieser Bebauungsplan setzt auf einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorsts ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Außerdem bildet er die planerische Grundlage zur Schaffung einer sogenannten Entlastungsstraße, die die Alexanderstraße (L 824) mit der Ammerländer Heerstraße (K 348) verbinden und das Gewerbegebiet erschließen soll.

Reaktion auf OVG-Urteil

Anlass für die erneute Veröffentlichung des Entwurfes ist das am 15. Mai 2024 ergangene OVG-Urteil. Das Oberverwaltungsgericht hatte einem Normenkontrollantrag gegen den von der Stadt Oldenburg aufgestellten Bebauungsplan N-777 G aufgrund formeller Fehler stattgegeben. Das Gericht hatte moniert, dass drei Festsetzungen, die sich nicht auf die Straßenplanung, sondern nur auf den als Gewerbegebiet festgesetzten Teil beziehen, im Nachgang zur öffentlichen Auslegung von der Verwaltung ergänzt beziehungsweise geändert worden waren, so dass eine erneute Auslegung hätte stattfinden müssen.

Stellungnahme nur zu geänderten Punkten möglich

Es ging dabei um die Festsetzung der Geschossflächenzahl sowie eine nachträgliche Formulierungsänderung (der Begriff „Betriebsgröße“ wurde „durch die Betriebsfläche eingenommene Grundfläche“ geändert). Zudem war beim Hochwasserschutz die eigentlich erforderliche Vorgabe, bei Bauvorhaben eine sogenannte Rückstauebene von 25 Zentimetern über Straßenoberkante bei Schmutz- und Regenwasserkanälen zu beachten, zu einem Hinweis herabgestuft worden. Diese drei Fehler können nun im ergänzenden Verfahren „geheilt“ werden, indem das Verfahren ab der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung wiederholt wird. Wer dazu Stellung nehmen möchte, kann dies jedoch nur in Bezug auf die nun vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen zu den drei vom Gericht beanstandeten Punkten tun.

Aktualisiertes Verkehrsgutachten und Heuschrecken-Kartierung

Zur Vermeidung künftiger Rechtsstreitigkeiten hatte der 1. Senat des OVG seinerzeit in der Urteilsbegründung auch zu den weiteren von den Beteiligten aufgeworfenen Fragen Stellung genommen. Mit Blick auf die im Planumfeld vorhandenen Amphibienvorkommen sah das Gericht kein unüberwindliches artenschutzrechtliches Hindernis auf Vollzugsebene. Ein Vorkommen des Moorfrosches sei mit überzeugender Argumentation ausgeschlossen worden. Dass die Nullvariante aufgrund der beiden eigenständigen Planungsziele – sowohl die Erschließung des neuen Quartiers Fliegerhorst als auch der Lückenschluss im gesamtstädtischen Straßennetz – bereits frühzeitig (mit der Machbarkeitsstudie 2017 und in der Begründung zum Bebauungsplan) verworfen wurde, beanstandete das Gericht nicht. Nach dem Urteil hat die Stadtverwaltung eine neue Verkehrsprognose erstellen lassen, die in die Planbegründung eingeflossen ist, und eine naturschutzfachliche Aktualisierung vorgenommen. So wurde ein Heuschreckenvorkommen in einem Gutachten kartiert, bewertet und im Umweltbericht ergänzt. Diese Anpassungen und Ergänzungen führen zu keiner Änderung des Planentwurfs selbst.

Zusätzliche Grundstücksanbindung

Was die Beeinträchtigung der Zufahrt zum Betriebsgrundstück einer ansässigen Tischlerei betrifft, so hat sich im Normenkontrollverfahren ergeben, dass hier ein Ausgleichsmechanismus zu finden ist, etwa über eine eigene Zufahrt des Betriebsgrundstücks zur Entlastungsstraße. Hierzu hat die Stadt der betroffenen Firma ein Angebot unterbreitet und einen Gesprächstermin anberaumt. Die Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt ist nun ebenfalls in der ergänzten Planbegründung enthalten. „Wir wollen hier keinen Konflikt, sondern eine gemeinsame Lösung“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.

Wie geht es weiter?

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Zeitraum vom 30. April bis zum 4. Juni 2025 auf der Seite der Planungsbeteiligung ». Zudem werden die Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums im Stadtplanungsamt, Technisches Rathaus, Industriestraße 1 a, 2. Obergeschoss, während der Dienststunden zur Verfügung gestellt. 

Die Bekanntmachung zur erneuten Veröffentlichung des Entwurfs ist hier zu finden » (PDF, 387,9 KB, barrierefrei).

Der Satzungsbeschluss kann voraussichtlich frühestens im September 2025 vom Rat gefasst werden.

Erster Bauabschnitt abgeschlossen

Die Entlastungsstraße ist in zwei Abschnitte unterteilt. Der unstrittige erste Bauabschnitt sichert die Erschließung der Bebauungsplanbereiche N-777 E und N-777 F. Er umfasst eine circa 780 Meter lange Trasse von der Alexanderstraße bis zur Einmündung der Hans-Jürgen-Appelrath-Straße im B-Plangebiet N-777 F. Die Arbeiten an der Fahrbahn, einschließlich der Asphaltierung, sind abgeschlossen. 

Zuletzt geändert am 30. April 2025