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Fragen und Antworten
Projekt Fliegerhorst
Rund um das Projekt Fliegerhorst, den ehemaligen Schießstand, Altlastenverdachtsflächen und staatsanwaltlicher Ermittlungen gibt es derzeit (Stand: Mitte Mai 2025) viele Fragen und Antworten, die die Stadt Oldenburg an dieser Stelle auf einen Blick zusammengestellt hat.
Allgemeines
Die Fläche des ehemaligen Fliegerhorstes umfasst insgesamt 309 Hektar. Davon entfallen 193 Hektar auf die Stadt Oldenburg. Seit Anfang 2014 ist die Stadt Oldenburg im vollständigen Eigentum der Flächen, die sich auf ihrem Stadtgebiet befinden. Der Fliegerhorst Oldenburg existiert schon seit dem Zweiten Weltkrieg und wurde auch bombardiert. Hier entwickelt die Stadt nun einen neuen Stadtteil. Vor den umfangreichen Erschließungsmaßnahmen mussten und müssen aufwendige Kampfmittelsondierungen auf dem Areal vorgenommen werden.
Zum ehemaligen Schießstand
Die in Rede stehende Fläche des ehemaligen Schießstandes ist rund 8.000 Quadratmeter oder 0,8 Hektar groß. Die ehemalige Schießanlage liegt im Bereich des ehemaligen Munitionslagers, das am Ende des Zweiten Weltkrieges einen Treffer zu verzeichnen hatte; daraufhin ist noch auslösbare Munition in einem bis heute abgesperrten Bereich oberflächennah verstreut worden.
Nach einer Anordnung der Unteren Bodenschutzbehörde wurde als Sicherungsmaßnahme eine Bodenauffüllung vorgenommen. Dazu dienten Materialien aus den auf dem gesamten Fliegerhorst-Gelände vorgenommenen Kampfmittelfreimessungen: Baumstümpfe und abgetrenntes Wurzelwerk, Materialien der Mittel- und Grobfraktion aus der Bodensiebung sowie der Siebüberlauf aus der Bodenaufbereitung. Bei diesen Materialien konnte nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sie noch Munitionsreste enthalten. Zudem wurde aus gesiebten, kampfmittelfreien Bodenmassen eine Rekultivierungsschicht angelegt. Das Bundesbodenschutzgesetz sieht diese Vor-Ort-Verwertung bei Altlasten-Sanierungen vor. Es handelte sich also um eine planmäßige Verwendung von Materialien, die als Bodenauffüllung zur Absicherung dienen.
Gibt es einen Altlastenverdacht auf dem ehemaligen Fliegerhorst Oldenburg?
Aufgrund der ehemaligen militärischen Nutzung gab/gibt es Bereiche (zwei ehemalige Tanklager, Flugfeldbetankungsanlagen, Pumpstationen, Flakstellungen und so weiter) die nach Bodenschutzrecht als Altlastverdachtsfläche einzustufen sind. Aufgrund der militärischen Nutzung gilt für das gesamte Gelände außerdem flächendeckend Kampfmittelverdacht.
Gibt es bereits Untersuchungen zu Altlasten?
Mit der ehemaligen Nutzung verbundene Altlastenproblematiken wurden bereits im Auftrag des Vorbesitzers (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA) untersucht. Ergänzende systematische Untersuchungen wurden nach Übernahme durch die Stadt von der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde nach Vorgaben des Bundesbodenschutzgesetzes fortgesetzt und Gefährdungsabschätzungen für Verdachtsbereiche des gesamten Standortes nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) durchgeführt.
Welches sind die wichtigsten Schadstoffgruppen?
Die wichtigste Schadstoffgruppe, die am Standort zu Altlastenproblematiken führt, sind Treibstoffe (Kohlenwasserstoffe). Relevante Wirkungspfade sind der Wirkungspfad Boden-Mensch und der Wirkungspfad Boden-Grundwasser. Wirkungspfad Boden-Mensch/Boden-Grundwasser bedeuten, dass untersucht wird, ob Schadstoffe direkt vom Boden auf Menschen beziehungsweise Grundwasser übergehen können.
Wie erfolgt die Bearbeitung der Altlastenverdachtsflächen?
Die bodenschutzrechtliche Bearbeitung erfolgt systematisch wirkungspfadbezogen unter Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, der dort verankerten Bewertungsmaßstäbe und insbesondere der in der Bodenschutzverordnung festgelegten Prüfwerte. Bislang wurden 80 Altlastenverdachtsflächen auf dem Gelände bewertet.
Wie werden die von Altlasten ausgehenden Gefahren für das Grundwasser bewertet?
Von Altlasten ausgehende Gefahren für das Grundwasser werden unter Anwendung der von der niedersächsischen Landesfachbehörde LBEG entwickelten Bewertungsrichtlinien (ElKriBaG) bewertet.
Was passiert mit den festgestellten Altlasten?
Die Flächen der behördlich festgestellten Altlasten werden saniert.
Wurden bereits Altlasten auf dem ehemaligen Fliegerhorst Oldenburg saniert?
Bereits saniert wurde die ehemalige Tankanlage 1. Derzeit (Stand: Mitte Mai 2025) findet die Sanierung einer Flugfeldbetankungsanlage im Bereich der sogenannten Hallensichel statt.
Ist bei der Sanierung kontaminierter Boden entsorgt worden?
Aus den Sanierungsbereichen wurden bislang rund 13.000 Tonnen kontaminierte Bodenmassen entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen nachweislich über die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall (NGS) entsorgt.
Gibt es für den ehemaligen Fliegerhorst Kampfmittelverdacht?
Aufgrund der früheren militärischen Nutzung gibt es für das Gelände einen allgemeinen Verdacht auf Kampfmittel.
Wie wird mit dem Kampfmittelverdacht umgegangen?
Auf Teilflächen, die einer Neunutzung zugeführt werden sollen, erfolgt die Räumung von Kampfmitteln. Der Boden wird großflächig ausgebaut, Munition wird ausgesiebt, Bombentrichter werden beräumt, gesiebter Boden wird wieder eingebaut.
Wo befindet sich die ehemalige Schießanlage?
Die ehemalige Schießanlage befindet sich in dem ehemaligen Munitionsdepot auf dem Gelände.
Besteht Kampfmittelverdacht auch für das ehemalige Munitionsdepot und die ehemalige Schießanlage?
Für den Bereich ehemaliges Munitionsdepot und ehemalige Schießanlage besteht Kampfmittelverdacht.
Sind das ehemalige Munitionsdepot und die ehemalige Schießanlage zugänglich?
Die Bereiche sind nicht zugänglich. Zur Abwehr möglicher von hier ausgehender Gefahren wurde der Bereich bereits umzäunt.
Kann eine Kampfmittelräumung erfolgen?
Der Bereich der ehemaligen Schießanlage ist hochgradig mit Munitionsresten belastet. Eine Kampfmittelräumung kann hier nicht erfolgen. Der Bereich muss dauerhaft (auch zukünftig) gesichert werden.
Wie ist eine dauerhafte Sicherung der Schießanlage geplant?
Um eine dauerhafte Sicherung herzustellen, wurde bereits im Rahmen der Masterplanung entschieden ein Sicherungsbauwerk herzustellen, indem der gesamte Schießstand bis über die Oberkannte der Umwallung verfüllt wird. Die danach entstandene Oberfläche ist frei von Kampfmitteln. Mittelfristig wird dann noch der derzeit absichernde Bauzaun gegen einen fest installierten Zaun mit entsprechenden Hinweisschildern und Übersteigverhinderung errichtet.
Welche Materialien sollten zur Sicherung der Schießanlage eingesetzt werden?
Zur Verfüllung und Sicherung der Schießanlage wurden planmäßig Materialien aus der Kampfmittelfreimessung vom Standort verwendet (Überkorn aus der Siebung, Baumstümpfe, Feinkorn aus der Siebung für Rekultivierungsschicht).
Welche Materialien waren vom Einbau ausgeschlossen?
Der Einsatz von Bodenmaterial aus Altlastensanierungsflächen war ausgeschlossen. Zudem war das Verfüllen von „hoch mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belasteten Materialien“ oder Asbestmaterialien nicht Bestandteil der Planung des Sicherungsbauwerkes.
Handelt es sich bei den in der ehemaligen Schießanlage abgelagerten Materialien um Abfall?
Nein. Bei den eingesetzten Auffüllmassen handelt es sich nicht um Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), da ausschließlich solche Massen verwendet werden sollten, die „das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigen“ und damit keine „neue Altlast“ verursachen. Die Maßnahme zur Sicherung entspricht den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 13 Absatz 5 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG).
Welche Maßnahmen hat die Stadt nach Bekanntwerden der Hinweise auf unerlaubten Umgang mit Abfällen unternommen?
Nach Bekanntwerden des Verdachts auf unerlaubten Umgang/Ablagerung mit Abfällen/Sondermüll in 2024 erfolgte zunächst eine Prüfung der Plausibilität einer illegalen Ablagerung anhand von Projektunterlagen, Entsorgungsnachweisen, Abrechnungsdokumenten und weiterem.
Ergaben sich nach diesem ersten Prüfschritt Hinweise auf eine illegale Verbringung von Abfällen?
Es ergaben sich keine Hinweise auf eine illegale Verbringung von Abfällen (ausgeglichene Massenbilanz). Gefährliche Abfälle unter anderem aus der Sanierung der Tankanlage 1 (Verunreinigungen mit Treibstoff) wurden nachweislich vollständig ordnungsgemäß entsorgt.
Wie erfolgt die Bestimmung eines möglichen Gefährdungspotentials?
Die Überprüfung eines Gefährdungspotenzials erfolgt nach bodenrechtlichen Bestimmungen.
Gibt es ein Gefährdungspotential für den Menschen?
Es gibt keine Gefährdung für den Menschen. Es liegt keine Relevanz für den Wirkungspfad Boden-Mensch vor (kein Zutritt, Umzäunung, Bodenabdeckung). Die Direktaufnahme von Schadstoffen durch den Menschen ist ausgeschlossen.
Wie erfolgt die Gefährdungsabschätzung für das Grundwasser?
Die Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser erfolgt gemäß der gesetzlichen Bestimmung anhand von in der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) festgelegten Prüfwerten im Grundwasser. Das Bodenrecht enthält keine Prüf- oder Maßnahmenwerte für Schadstoffe im Boden oder Feststoff, die eine abschließende Beurteilung eines Gefährdungspotenzials für das Grundwasser zuließen.
Besteht eine Gefahr für das Grundwasser?
Erste Ergebnisse der Grundwasseruntersuchung liegen seit dem 13. Mai 2025 vor ». Im Ergebnis sind im Grundwasser keine Auffälligkeiten bei sämtlichen nach dem Bodenschutzrecht relevanten Schadstoffparametern erkennbar.
Wird das Grundwasser weiterhin untersucht?
Die Grundwasseruntersuchungen werden in einem Monitoring weiterhin, zunächst in einem halbjährlichen Rhythmus, untersucht.
Wurden die Öffentlichkeit und die politischen Gremien informiert?
Die politischen Gremien und die Öffentlichkeit wurden über die Maßnahmen regelmäßig informiert, wie im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung und internationale Zusammenarbeit am 4. November 2024 und im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am 14. November 2024. Zudem wurde das Thema Fliegerhorst in den vergangenen Ratssitzungen im öffentlichen Teil behandelt.
Warum ermittelt die Staatsanwaltschaft im Projekt ehemaliger Fliegerhorst?
Die staatsanwaltlichen Ermittlungen gehen dem Vorwurf nach, ob mit Flugbenzin verunreinigter Bodenaushub sowie asbesthaltiger und mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belasteter Asphaltaufbruch im Bereich des ehemaligen Schießstandes vergraben wurden.
Worauf beruht der Verdacht der Staatsanwaltschaft?
Der Verdacht der Staatsanwaltschaft beruht auf der Aussage eines Beteiligten im Verfahren zum Korruptionsverdacht gegen den ehemaligen städtischen Mitarbeiter, den die Stadt im November 2023 selber zur Anzeige gebracht hatte.
Wer sind die Beschuldigten in dem Verfahren?
Beschuldigte in dem von der Staatsanwaltschaft betriebenen Ermittlungsverfahren sind der Geschäftsführer einer Entsorgungsfirma, ein dort ehemals beschäftigter Baggerfahrer (der auf der Baustelle Fliegerhorst als Bauleiter gemeldet war) sowie ein (mittlerweile ehemaliger) städtischer Mitarbeiter aus dem Projekt Fliegerhorst.
Wer ist Hauptgeschädigter in dem Verfahren?
Sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, dass tatsächlich Abfall entsorgt wurde, wäre die Stadt Oldenburg geschädigt.
Warum hat die Staatsanwaltschaft Bodenproben in dem Auffüllbereich im ehemaligen Schießstand entnommen?
Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach § 326 Strafgesetzbuch, unerlaubter Umgang mit Abfällen. Die Ermittlungsbehörde hat dazu Bodenaufschlüsse durchgeführt.
Warum hat die Stadt keine eigenen Bodenproben genommen, obwohl laut mündlicher Aussage der Staatsanwaltschaft am 13. Mai 2025 Schadstoffe gefunden wurden?
Die Stadt prüft anhand gesetzlicher Vorgaben, ob unmittelbare Gefährdungen vorliegen. Aktuell (Stand: Mitte Mai) ergibt sich keine gesetzliche Notwendigkeit für eigene Proben, da die bisherigen Grundwasseruntersuchungen keine Gefahr zeigen. Die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft werden ausgewertet und könnten, falls erforderlich, weitere Schritte einleiten.
Sind derzeit bauliche Maßnahmen im Bereich der ehemaligen Schießanlage erforderlich?
Es gibt derzeit (Stand: Mitte Mai 2025) keine Veranlassung, in irgendeiner Form baulich oder sicherungsrelevant tätig zu werden. Zunächst müssen die Ergebnisse der im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorgenommenen Bodenuntersuchungen ausgewertet werden. Der Stadt liegt dieser Bericht noch nicht vor. Sollten die Ergebnisse der laufenden Ermittlungen andere Erkenntnisse bringen, werden mögliche Maßnahmen geprüft.
Wie ist der Stand des Verfahrens der Staatsanwaltschaft?
Derzeit (Stand: Mitte Mai 2025) laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum unerlaubten Umgang mit Abfällen auf dem Grundstück ehemaliger Fliegerhorst Oldenburg. Es gibt einen Verdacht, zu dem ermittelt wird. Es wurde bisher niemand angeklagt, es gibt auch keine Verhandlung, keine Verurteilung. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft läuft.
Liegen der Stadt Informationen vor?
Der Stadt liegen keine Informationen der Staatsanwaltschaft zu Laufzeit des Verfahrens, Ergebnissen von Beprobungen, Gutachten vor. Lediglich die öffentliche Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 14. Mai 2025 ist bekannt (Stand: 16. Mai 2025).
Welche Rolle hat die Stadt bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft?
Eigene strafrechtliche Ermittlungen darf die Stadt nicht führen. Ihre Rolle ist vielmehr, die mögliche Gefährdung für Mensch und Umwelt zu bewerten und sicherzustellen, dass von dem Gelände keine Gefahr ausgeht.
Hat die Stadt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragt?
Die Stadt Oldenburg unterstützt aktiv die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und hat in diesem Zusammenhang Akteneinsicht beantragt. Diese wurde bislang (Stand: Mitte Mai 2025) noch nicht gewährt, so dass aktuell keine fachlichen Informationen vorliegen.
Nach Vorlage des Berichts ist zu prüfen, welchen Ursprung die Schadstoffe haben, um zu klären, welche nächsten Schritte zu veranlassen sind.
Was passiert, wenn die illegale Ablagerung bestätigt wird?
Sollten die Ermittlungen ergeben, dass unerlaubte Ablagerungen vorliegen, wird die Stadt als Eigentümerin in Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde unmittelbar Maßnahmen zur Sicherung und gegebenenfalls Sanierung einleiten. Sollten illegale Ablagerungen bestätigt werden, wäre die Stadt selbst geschädigt.
Welche Maßnahmen ergreift der Oberbürgermeister?
Der Oberbürgermeister hat alles Notwendige veranlasst und prüfen lassen – und wird dies weiterhin tun, um Schaden von der Stadt Oldenburg und den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt abzuwenden.
Wie informiert die Stadt künftig über neue Entwicklungen?
Die Stadt wird neue Entwicklungen zeitnah und transparent kommunizieren, insbesondere über Pressemitteilungen, öffentliche Sitzungen und direkte Informationen an die politischen Gremien sowie Fortschreibung der FAQs.
Zuletzt geändert am 16. Mai 2025