Stadt erhält Gutachten
Einschätzung der Unteren Bodenschutzbehörde
Gutachten bringt keine Hinweise auf akute Gefahr für Mensch und Umwelt
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat der Stadt Oldenburg am Dienstag, 27. Mai 2025, das im Rahmen der Strafermittlung von dort beauftragte Schadstoffgutachten zu den sechs Probeschürfen auf der ehemaligen Schießbahn digital vorgelegt. Dieses Gutachten soll der Staatsanwaltschaft Aufschluss darüber geben, ob auf dem Grundstück illegal Abfall entsorgt wurde und dient somit weiterer strafrechtlicher Untersuchungen. Dem vorausgegangen waren Bodenproben, die am 27. Februar 2025 auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Oldenburg auf dem Gelände entnommen worden waren.
Dazu sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann: „Weiterhin wird eine akute Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeschlossen. Es ist keine neue Gefahrenlage erkennbar. Das Gutachten liefert keine neuen Erkenntnisse, es wirft eher viele weitere Fragen auf. Um wirkliche Klarheit zu erlangen, was das für das Grundstück bedeuten kann, werden wir deshalb noch in dieser Woche einen unabhängigen Sachverständigen für Boden- und Grundwasser mit der Bewertung der bisher aus strafrechtlichen Gesichtspunkten angefertigten Gutachten beauftragen. Zudem werden wir das Thema im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima am Donnerstag, 12. Juni, aufnehmen. Uns ist wichtig, Antworten auf die aufgeworfenen Fragen zu erhalten, die richtige Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen – und vor allem den Anwohnerinnen und Anwohnern Sorgen zu nehmen und Sicherheit zu geben.“
Unerlaubte Abfallablagerungen oder Bodenablagerungen zur Sicherungsmaßnahme?
In einer ersten Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde zu dem von der Staatsanwaltschaft Oldenburg beauftragten Gutachten heißt es: „Der Gutachter erklärt in seinem Fazit, dass die durchgeführten Untersuchungen zeigten, dass auf Basis der vorliegenden Analyseergebnisse der Tatbestand des unerlaubten Umgangs mit (gefährlichen) Abfällen nachgewiesen sei. Diese Feststellung könnte fehlerhaft sein. Der Gutachter geht grundsätzlich – aufgrund der Aufgabenstellung – vom Vorliegen von Abfall aus. Dies trifft bereits nicht zwingend zu. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass abgelagerte Materialien bei Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Fliegerhorstes angefallen sind und zur Sicherung des ehemaligen Schießstandes planmäßig genutzt wurden. Festzustellen wäre daher zunächst, ob die Untersuchungsergebnisse konkrete Hinweise darauf geben, ob es sich tatsächlich um unerlaubte Abfallablagerungen oder aber um Bodenablagerungen im Rahmen dieser geplanten Sicherungsmaßnahme handelt.“
Tiefenangaben zu Einzelproben sowie Menge und Verteilung der Materialien fehlen
Und weiter: „Ein solcher Hinweis könnte sich zum Beispiel anhand der Menge, Mengenverhältnisse von Verdachtsstoffen zu nicht Verdachtsstoffen oder der Verteilung (zum Beispiel erkennbare Lkw-Ladung mit Schwarzdecke) von den gesuchten Abfallgruppen innerhalb des Ablagerungskörpers ergeben. Untersuchungsergebnisse dazu liegen nicht vor, selbst Tiefenangaben zu den entnommenen Einzelproben sind nicht dokumentiert. Menge und Verteilung der gefundenen schadstoffhaltigen Materialien sind dem Gutachten nicht zu entnehmen.“ Möglicherweise war dem Gutachter die planmäßige Bestimmung der Ablagerung, also die Sicherung des ehemaligen Schießstandes mit Materialien vom Standort Fliegerhorst, nicht bekannt.
Ablagerung gefährlicher Asbest-Abfälle nicht plausibel nachgewiesen
Die Behauptung, aufgrund einzelner Asbestbefunde sei die gesamte Ablagerung grundsätzlich zunächst als asbesthaltiger Abfall anzusehen und die Einschätzung des Gutachters, die in einzelnen Schürfen angetroffenen asbesthaltigen Materialien stellten im Gemisch einen gefährlichen Abfall dar, ist laut Unterer Bodenschutzbehörde „fachlich nicht nachvollziehbar und trifft nach derzeitiger Beurteilung nicht zu. Gemische mit Asbestanteilen kleiner 0,1 Prozent sind nicht als gefährlicher Abfall zu deklarieren. Massenanteile von Asbesteinzelproben zur beprobten Gesamtmenge wurden, soweit aus dem Gutachten ersichtlich, weder abgeschätzt noch analytisch ermittelt. Eine Ablagerung gefährlicher Asbest-Abfälle wäre zum Beispiel dann plausibel nachgewiesen, wenn bei der Beprobung größere, zusammenhängende Bereiche mit asbesthaltigen Materialien wie beispielsweise Asbestzementplatten gefunden worden wären. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein. Fotos weisen nicht darauf hin.“
Darüber hinaus weist die Untere Bodenschutzbehörde in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Asbestzementplatten grundsätzlich für den Menschen auch nicht gefährlich seien, „da die Asbestfasern in diesen Produkten fest gebunden sind und nur bei Bearbeitung (zum Beispiel durch schneiden oder bohren) in relevanter Größenordnung freigesetzt werden können. Eine Gefahr für Menschen besteht insbesondere dann nicht, wenn asbesthaltiges Material mit Boden abgedeckt ist.“
Keinerlei Rückschlüsse auf mögliche Gefahren durch PAK
Die in Einzelproben mehrfach festgestellten PAK-Gehalte (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) überschreiten zwar den in Niedersachsen festgelegten Wert zur Einordnung von Abfällen in die Kategorie „gefährlicher Abfall“ – aber die vorliegenden Untersuchungsergebnisse, Einzelproben und Mischproben ohne Angabe von Entnahmetiefen lassen laut Unterer Bodenschutzbehörde „keinerlei Rückschlüsse auf mögliche Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit zu.“
Denn zur Ermittlung von Gefahren bezüglich des Wirkungspfades Boden-Mensch sind repräsentative Bodenproben aus einer Tiefe von 0 bis 10 Zentimetern zu untersuchen. Die Überprüfung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser (Gefahren für die Allgemeinheit) erfolgt anhand von Wasserproben, wie sie die Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Oldenburg aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Umgangs mit Abfällen veranlasst hat – und die bisher bei sämtlichen nach dem Bodenschutzrecht relevanten Schadstoffparametern unauffällig sind. Dieses Grundwassermonitoring im Bereich des ehemaligen Schießstandes » wird die Stadt Oldenburg regelmäßig fortsetzen.
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Rund um das Projekt Fliegerhorst, den ehemaligen Schießstand, Altlastenverdachtsflächen und die staatsanwaltlichen Ermittlungen gibt es viele Fragen und Antworten », die die Stadt Oldenburg auf einen Blick zusammengestellt hat.
Hier gibt es Fragen und Antworten, die sich rund um das Gutachten der Staatsanwaltschaft Oldenburg drehen »
Zuletzt geändert am 28. Mai 2025