Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Veranstaltung am 5. Juni für Bürgerinnen und Bürger – Teilflächennutzungsplan im Fokus

Windenergie in Oldenburg: Stadtverwaltung informiert

Mit der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie kommt die Stadt ihrer energie- und klimapolitischen Verantwortung nach. Gleichzeitig leistet sie einen Beitrag zum Erreichen der bundes- und landesweiten Ausbauziele, denn: Die Stadtverwaltung muss bis Ende des Jahres 2027 69 Hektar und bis 31. Dezember 2032 insgesamt 89 Hektar für die Windenergie ausweisen. Das Niedersächsische Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) verpflichtet sie, diese Teilflächenziele zu erfüllen. Auf Grundlage einer stadtweiten Potenzialstudie und gutachterlicher Untersuchungen der Avifauna (Brut- und Gastvögel) konnte eine mögliche Sonderbaufläche im Bereich Bornhorster Seen/Moorplacken identifiziert werden. Sie schließt an den vorhandenen Windpark sowie die Planungen in der Gemeinde Rastede an.

Um die Planung und Gutachten zu erläutern, lädt die Stadt interessierte Bürgerinnen und Bürger am Donnerstag, 5. Juni 2025, zu einer Informationsveranstaltung ein. Beginn ist um 18.30 Uhr in der BBS 3, Maastrichter Straße 27. Auch Kinder und Jugendliche sind herzlich willkommen. Weitere Informationen zur Planung finden Sie auf der Internetseite zum Teilflächennutzungsplan Windenergie ».

Hinweise und Anregungen abgeben

Von Montag, 2. Juni, bis Mittwoch, 2. Juli 2025, können die Unterlagen auf der Seite der Planungsbeteiligung » eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Weitere Informationen gibt es außerdem im städtischen Serviceportal ».

Zuletzt geändert am 27. Mai 2025