Oldenburg. Die ursprünglich schon ab diesem Mittwoch, 8. Dezember, geplante Ausgabe von 2G-Bändchen fürs Shoppen im Oldenburger Einzelhandel beginnt nun erst am Samstag, 11. Dezember. Wie das Land Niedersachsen jetzt mitgeteilt hat, soll voraussichtlich an diesem Tag die neue Corona-Landesverordnung in Kraft treten. Darin wird unter anderem auch der auf geimpfte und genesene Personen begrenzte Zutritt (2G-Regel) zum Einzelhandel festgelegt, der ab Warnstufe 2 gilt.
Die Bändchen sind ab Samstag, 11. Dezember, täglich (außer sonntags) von 10 bis 18 Uhr in entsprechend gekennzeichneten Hütten am Leffers-Eck, am Julius-Mosen-Platz und auf dem Rathausmarkt gegen Vorlage des Impf- oder Genesenen-Nachweises und des Personalausweises erhältlich. Eine Abholung über Dritte ist nicht möglich. Die Stadt weist darauf hin, dass die Bändchen keine Pflicht sind: Wer mag, kann auch direkt in jedem Geschäft seinen 2G-Nachweis erbringen.
Der Vorteil des Bändchen-Prinzips liegt auf der Hand: Besucherinnen und Besucher der Innenstadt können an den drei Ausgabestellen zwischen kostenlosen, farblich wechselnden, tagesaktuellen Bändchen in Papierform und längerfristigen Dauerbändchen mit „Lamberti-Markt“-Aufdruck (gegen eine Schutzgebühr von einem Euro) wählen, die ursprünglich für den vorzeitig beendeten Weihnachtsmarkt vorgesehen waren. Mit dem gut sichtbaren Band am Handgelenk entfällt dann die 2G-Kontrolle an jedem einzelnen Geschäftseingang. Übrigens: Alle im Zuge des Lamberti-Marktes schon ausgegebenen Stoffbändchen sollen in den Geschäften als Nachweis akzeptiert werden.
Geschäfte der Grundversorgung wie Supermärkte und Drogerien sowie Apotheken bleiben nach wie vor für alle Menschen geöffnet.
Und noch ein wichtiger Hinweis: Die 2G-Regelung für den Einzelhandel gilt ab Warnstufe 2. Sollte die Stadt Oldenburg aufgrund sinkender Zahlen der Indikatoren Hospitalisierung, Intensivbetten und Neuinfizierte wieder in Warnstufe 1 zurückkehren, darf wieder jede und jeder ohne Nachweis im Einzelhandel einkaufen.