Oldenburg. Sie gelten zwar bereits seit dem 1. Januar, sorgen aber nach wie vor für Verwirrung: die neuen, deutschlandweit geltenden gesetzlichen Vorgaben für die Entsorgung von Alttextilien. Den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg (AWB) erreichen seit Inkrafttreten der neuen Regelungen zahlreiche Anfragen, da viele Bürgerinnen und Bürger unsicher sind, wie sie mit ihren Alttextilien umgehen sollen. Um diese Unklarheiten zu beseitigen, möchten wir im Folgenden die wichtigsten Änderungen und aktuellen Regelungen erläutern.
Warum wurden die bestehenden Regelungen geändert?
Grundlage ist die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie die Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie. Mit den neuen Regelungen soll eine Kreislaufwirtschaft für Textilien etabliert, die Recyclingquote erhöht und die Textilindustrie nachhaltiger gestaltet werden. Der Handlungsbedarf ist groß: Textilien, die im Restmüll landen, werden nicht recycelt, sondern verbrannt – dabei gehen wertvolle Ressourcen verloren.
Was hat sich geändert?
Alttextilien dürfen nicht mehr über den Restabfall entsorgt werden. Eine Ausnahme gilt lediglich für stark verschmutze oder beschädigte Textilien, die nicht mehr recycelt werden können. Diese gehören weiterhin in den Restmüll.
Was zählt zu Alttextilien?
Alttextilien sind gebrauchte Haushalts- und Bekleidungstextilien, deren sich die Besitzerin oder der Besitzer entledigen will. Hierzu zählen insbesondere:
- Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze) und Unterwäsche, Schuhe und Fußbekleidung, sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe)
- Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke
- Bettwaren: Daunendecken, Steppdecken, Kissen, Matratzenschoner
- Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Waschlappen, Hand-, Trocken- und Badetücher, Dekorstoffe, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen und Stores
- Stoff- und Plüschtiere
Was zählt nicht zu Alttextilien?
Nicht zu den Alttextilien zählen Matratzen, Teppiche, technische Textilien sowie Textilien mit elektrischen Funktionen.
Wo können Alttextilien entsorgt werden?
Die Oldenburgerinnen und Oldenburger haben verschiedene Möglichkeiten zur ordnungsgemäßen Entsorgung. Die Wertstoffannahmestellen Neuenwege (Barkenweg 6) und Langenweg (Felix-Wankel-Straße 7) nehmen Alttextilien kostenlos an. Zudem stehen im gesamten Stadtgebiet Altkleidercontainer auf öffentlichen und privaten Flächen zur Verfügung.
Kann ich Alttextilien neben überfüllte Container stellen?
Nein. Wenn die Container überfüllt sind, dürfen Alttextilien nicht neben den Containern abgestellt werden! Dies gilt als illegale Müllentsorgung und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Durch Witterungseinflüsse wie Nässe sind die neben den Containern abgelegten Textilien zudem häufig nicht mehr recyclebar.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zur Abfallentsorgung in Oldenburg finden Interessierte in der Abfall App OL, online unter www.awb-oldenburg.de » sowie im gedruckten Abfuhrkalender.