Grundbesitzabgaben und Hundesteuer für 2021 sind fällig

12.03.2021

Grundbesitzabgaben und Hundesteuer für 2021 sind fällig

Oldenburg. Haus-, Grundstücks- oder auch Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer waren es in der Vergangenheit gewohnt, zum Jahresanfang einen Grundbesitzabgabenbescheid oder/und einen Hundesteuerbescheid von der Stadt Oldenburg zu erhalten. Die Stadt Oldenburg verschickte im letzten Jahr (Januar 2020) erstmalig sogenannte Dauer-Abgabenbescheide, insgesamt rund 78.500 Stück. Inhaltlich und hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Beträge bleiben diese Bescheide in den allermeisten Fällen über viele Jahre gleich.

In diesem Jahr wird die Stadt von dieser Praxis abweichen, denn leider haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den ersten Zahlungstermin am 15. Februar 2021 versäumt. Sie werden deshalb  an die Zahlung erinnert, außerdem erhalten in den nächsten Wochen alle säumigen Betroffenen zusätzlich noch ein Erinnerungsschreiben.

Sofern die erste Fälligkeit nicht bereits überwiesen beziehungsweise von der Stadtkasse auf Grund einer vorliegenden Vollmacht eingezogen wurde, bittet die Stadt, die am 15. Februar 2021 fälligen Beträge kurzfristig zu leisten. Die weiteren Teilzahlungen sind zu den gesetzlich geregelten Terminen 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres zu leisten.

Die Stadt Oldenburg hatte sich zu dieser Form der Steuerfestsetzung ohne neuen Steuerbescheid entschlossen, weil dies der Schonung von Ressourcen und der Kostenminimierung dient. Sofern Änderungen eintreten, erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger selbstverständlich weiterhin Änderungsbescheide, die dann wiederum für mehrere Jahre Gültigkeit haben.

Die mehrjährige Gültigkeit sowie die in der Regel vierteljährlichen wiederkehrenden Fälligkeiten sind in den Steuerbescheiden benannt. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte nach der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg durch Bereitstellung im Internet auf www.oldenburg.de. Die erste Teilzahlung der Grundbesitzabgaben und Hundesteuer für das Jahr 2021 war bereits am 15. Februar 2021 fällig.

Um die Einhaltung der Fälligkeitstermine zu gewährleisten und eventuellem Ärger vorzubeugen, wird die Erteilung eines entsprechenden Lastschriftmandates empfohlen. Ein Vordruck ist auf der Internetseite der Stadt Oldenburg sepawebportal.kdo.de/oldenburg hinterlegt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter 0441 235-4444 oder servicecenter@stadt-oldenburg.de.