Oldenburg. Der Inzidenzwert in Oldenburg ist jetzt seit fünf Werktagen stabil unter dem Wert von 100. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, Einschränkungen zurückzunehmen.
Die Stadt macht heute durch Allgemeinverfügung bekannt, dass die Einschränkungen durch das Infektionsschutzgesetz ab Freitag (7. Mai) nicht mehr gelten. Lockerungen betreffen unter anderem die Schulen (Rückkehr zum Wechselunterricht), Kitas (Ende der Notbetreuung) und Geschäfte. Click & meet ist dann sogar für Freitag und Sonnabend ohne Testpflicht möglich. Treffen im privaten Kreis sind wieder möglich mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren und Betreuungskräfte nicht einzurechnen sind. Ebenso entfällt die Maskenpflicht in privaten Kraftfahrzeugen. Auch die nächtliche Ausgangssperre gilt ab Freitag nicht mehr.
„Wir waren nur für eine sehr kurze Zeit Hochinzidenzkommune, ich möchte allen danken, die daran mitgewirkt haben, dass wir so schnell wieder unter den Wert von 100 gekommen sind“, sagt Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.
Außerdem ist eine Verordnung des Landes Niedersachsen in Vorbereitung, die es ermöglicht, vom 10. Mai an unter anderem wieder Außengastronomie anzubieten. Auch für den Einzelhandel werden neue Regelungen kommen.
Hierzu fordert Krogmann eine schnelle Klärung durch das Land, was die Rahmenbedingungen angeht: „Die massive Ausweitung der Testpflicht ist grade für viele Einzelhändler eine hohe Hürde, das Land sollte schnell klären, ob der Schutz der Bevölkerung nicht auch mit milderen Mitteln erreicht werden kann“, so Krogmann.
Die Stadt Oldenburg bereitet sich auf ein möglichst unkompliziertes Genehmigungsverfahren bei der Außengastronomie vor. Grundsätzlich sollen außengastronomische Angebote umfassend ermöglicht werden. Als Orientierungsrahmen für die Anbieter gelten dabei die Genehmigungen des vergangenen Sommers, als es ebenfalls unter Corona-bedingungen möglich war, Außengastronomie anzubieten.
Die genauen Bedingungen werden allerdings erst feststehen, wenn das Land eine entsprechende Verordnung erlassen hat.