Oldenburg. Das Land Niedersachsen hat eine Neufassung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht, die am Samstag, 4. April 2020, in Kraft tritt. Darin ist geregelt, dass Bau- und Gartenmärkte sowie Blumenläden wieder öffnen dürfen.
Unter Paragraph 9 ist zu den Wochenmärkten weiterhin ausgeführt, dass dort nur Lebensmittel verkauft werden dürfen. Daher wird die Stadt Oldenburg an diesem Samstag und während der weiteren Geltungsdauer der bis zum 19. April gefassten Verordnung keine Blumen- und Gartenpflanzenhändler auf den Wochenmärkten zulassen können. Die Stadt Oldenburg bittet um Verständnis für diese Entscheidung, die auf den Vorgaben des Landes basiert.