Oldenburg. Nach der heute veröffentlichten Verordnung des Landes über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus, die ab Montag, 22. Juni gilt, können nunmehr auch Kinobetreiber und Theater daran gehen, ihre Häuser zu öffnen. Voraussetzung ist natürlich das Vorliegen entsprechender Konzepte, die eine Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen sicherstellen. Auch mit einer Gruppe von Bekannten Essen zu gehen, ist wieder möglich, wenn es nicht mehr als zehn Personen sind. Chöre und Bläsergruppen dürfen jetzt wieder gemeinsam üben, aber nur unter freiem Himmel.
Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse können wieder Sitzungen und Zusammenkünfte unter Einhaltung des Abstandsgebotes von 1,5 Meter durchführen.
In Oldenburg werden zudem die Vorbereitungen getroffen, um die Notbetreuung in den Kindertagesstätten zu beenden. Das niedersächsische Kultusministerium hat angekündigt, die Betreuung in den Kitas in einen eingeschränkten Betrieb zu überführen. Die Stadt Oldenburg geht nach den Gesprächen mit den freien Trägern davon aus, dass diese dazu gemachten Vorgaben umzusetzen sind.
Verlängert hat das Land das Verbot von Großveranstaltungen mit mehr als eintausend Besuchern. Diese dürfen jetzt bis zum 31. Oktober 2020 nicht stattfinden. Damit ist auch geklärt, dass der Oldenburger Kramermarkt in diesem Jahr nicht stattfinden kann, weil er in diese Kategorie der Großveranstaltungen fällt.
Unverändert gelten aber ab Montag, 22. Juni, auch weiterhin die Grundsätze, Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen sowie das Abstandsgebot von 1,5 Meter einzuhalten. Ebenso gelten für fast alle zulässigen Angebote besondere Hygienevorschriften, die die Gefahr einer Infektion vermindern. Auch die bisherigen Dokumentationspflichten bestehen fort, um eine Nachverfolgung von Kontaktpersonen sicherzustellen.