Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe

09.12.2021

Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe

Oldenburg. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung hat die Richtlinie zur Förderung niedrigschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes neu aufgelegt. Danach ist eine Antragstellung wieder bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Darauf macht das Amt für Wirtschaftsförderung aufmerksam.

Mit der Richtlinie werden Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter (Nutzungsdauer: mindestens fünf Jahre) im Zusammenhang mit

•    Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen oder
•    sonstigen Modernisierungsmaßnahmen, insbesondere zur Anpassung an pandemiespezifische Belange (zum Beispiel neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände)

gefördert.

Der Fördersatz liegt bei maximal 80 Prozent für Unternehmen des Gaststättengewerbes mit Umsatzeinbußen, die vor dem 1. März 2020 gegründet wurden. Als Grundlage gelten die Umsätze der Monate April bis Juni 2021 mit dem Vergleichszeitraum April bis Juni 2019. Die Fördersumme muss hierbei mindestens 5.000 Euro betragen und darf 100.000 Euro nicht überschreiten.

„Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ist diese Branche unverändert in einer wirtschaftlich schwierigen Situation. Es ist mir daher ein besonderes Anliegen, die Oldenburger Gastronomie auf die kurzfristig zur Verfügung stehenden Fördermittel hinzuweisen“, so Ralph Wilken, Leiter der städtischen Wirtschaftsförderung.

Voraussichtlich ab dem 10. Dezember 2021 ist die Antragsstellung bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank – wieder möglich. Weitere Informationen zum Programm sind auf der Website der NBank zu finden unter www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Niedrigschwellige-Investitionsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-das-Gastst%C3%A4ttengewerbe/index-2.jsp

Wichtiger Hinweis: Mit Blick auf die vorangegangenen Antragsrunden und der hohen Nachfrage empfiehlt sich eine zügige Beantragung der Fördermittel, da diese erfahrungsgemäß sehr schnell gebunden sein werden.

Im Zusammenhang mit der Förderung von Investitionsvorhaben steht auch die Wirtschaftsförderung für die Beantwortung von Fragen gerne zur Verfügung. Auskünfte gibt Nadine Krämer, Telefon 0441 235-2870, E-Mail: nadine.kraemer@stadt-oldenburg.de