Raus aus der Schule – aber noch nicht raus aus der Pflicht

06.08.2025

Raus aus der Schule – aber noch nicht raus aus der Pflicht

Oldenburg. Auch in diesem Jahr starten zahlreiche Jugendliche ab Mittwoch, 13. August, an den berufsbildenden Schulen in ihre Ausbildung – und damit in die Berufsschulpflicht. Dazu müssen sie ihren Ausbildungsvertrag (sofern erforderlich), Schreibmaterial beziehungsweise Tablet und ihr Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Vollzeitschule mitbringen. Zum Besuch einer berufsbildenden Schule sind alle Jugendlichen verpflichtet, die eine Ausbildung beginnen, sowie alle, die die Sekundarstufe I verlassen und ihre zwölfjährige Schulpflicht noch nicht erfüllt haben. Eine Anmeldung ist über das Portal BoB (www.bbs-ol.de ») durch den Ausbildungsbetrieb erforderlich. Informationen dazu sind auf den jeweiligen Websites der Schulen zu finden.

Berufsbildende Schulen Haarentor
An den Berufsbildenden Schulen Haarentor (Berufsbildungszentrum für Wirtschaft, Informatik und Gesundheit), Ammerländer Heerstraße 33/39, findet die Einschulung für alle neuen Klassen der Teilzeit-Berufsschule und Fachoberschulen (12. Klasse) am Mittwoch, 13. August, statt. Die Einschulung für alle anderen neuen Klassen der Vollzeitschulformen erfolgt am Donnerstag, 14. August. Die genaue Uhrzeit und der jeweilige Klassenraum werden rechtzeitig online unter www.bbs-haarentor.de » sowie am Einschulungstag auf entsprechenden Hinweistafeln bekanntgegeben. Weitere Informationen gibt es auch telefonisch unter 0441 77915-0.

Schulpflichtige Jugendliche, die im neuen Schuljahr die BBS Haarentor besuchen möchten und noch keinen Schulplatz haben, melden sich am Donnerstag, 14. August, um 11 Uhr mit dem letzten Zeugnis in der Aula des Hauptgebäudes.

Berufsbildende Schulen Wechloy
An den Berufsbildenden Schulen Wechloy (Berufsbildungszentrum für Wirtschaft, Recht und Verwaltung), Am Heidbrook 10, findet die Einschulung für alle Klassen der Teilzeit-Berufsschule in der Woche von Donnerstag, 14. August, bis Montag, 18. August, statt. Die konkreten Termine und Uhrzeiten der Einschulungen für die einzelnen Bildungsgänge sind auf der Website der BBS Wechloy veröffentlicht. Weitere Informationen gibt es online unter www.bbs-wechloy.de » oder telefonisch unter 0441 2182-0.

Bildungszentrum für Technik und Gestaltung (BZTG)
Die technischen und gestalterischen Berufe werden am Bildungszentrum für Technik und Gestaltung (BZTG) an der Straßburger Straße 2 beziehungsweise Ehnernstraße 132 angeboten. Wie schon im vergangenen Schuljahr gibt es auch in diesem Jahr einen zentralen Einschulungstag am Donnerstag, 14. August – und zwar für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig davon, ob ihr regulärer Schultag auf einen Donnerstag fällt oder nicht. Die konkreten Uhrzeiten sowie alle weiteren Einschulungstermine der einzelnen Bildungsgänge sind online unter www.bztg-oldenburg.de » einsehbar.

Berufsbildende Schulen 3 (BBS 3)
Die Einschulung für Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler an den Berufsbildenden Schulen 3 (BBS 3), Maastrichter Straße 27, findet – sofern sie noch nicht erfolgt ist – am Donnerstag, 14. August, statt. Die neuen Klassen der Berufsfachschulen, Berufseinstiegsschulen, Fachoberschulen, Fachschulen und Beruflichen Gymnasien werden an unterschiedlichen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten eingeschult.

Die genauen Einschulungszeiten sowie die jeweiligen Klassenräume werden rechtzeitig online unter www.bbs3-ol.de » unter dem Stichwort „Einschulung“ veröffentlicht. Zusätzlich sind sie am Einschulungstag vor Ort auf entsprechenden Hinweistafeln zu finden. Auch die bereits bestehenden Klassen mit ihren ersten Unterrichtstagen sind unter dem genannten Stichwort online aufgelistet. Die Unterrichtstage für die Berufsschulklassen wurden den Ausbildungsbetrieben mitgeteilt und können ebenfalls auf der Website eingesehen werden. Weitere Informationen sind telefonisch unter 0441 983610 erhältlich.

Schulpflicht gilt weiter
Jugendliche, die zum Ende des vergangenen Schuljahres eine allgemeinbildende Schule verlassen und noch keinen zwölfjährigen Schulbesuch hinter sich haben, sind weiterhin schulpflichtig. Wer eine Berufsausbildung beginnt, ist ebenfalls verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Das gilt auch für Auszubildende, die ihre zwölfjährige Schulpflicht bereits erfüllt haben. Jugendliche, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben und keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten, müssen ihre Schulpflicht nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule an einer berufsbildenden Schule erfüllen. Sie können eine Berufseinstiegsschule, eine Berufsfachschule oder eine andere Vollzeitschule besuchen. Die Anmeldungen für die Vollzeitschulen an den berufsbildenden Schulen wurden bereits im Februar entgegengenommen, sind im Falle von Schulpflichtigen aber auch jetzt noch möglich. Auskünfte über noch bestehende Aufnahmemöglichkeiten erteilen die Schulen.

Umschulungen
Wer eine Umschulung beginnt, kann die Aufnahme in eine berufsbildende Schule beantragen. Vor Beginn des Schulbesuchs müssen die Umschülerinnen und Umschüler den Aufnahmeantrag des Umschulungsträgers – der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung – vorlegen.

Online mehr erfahren
Weitergehende Informationen über alle Oldenburger berufsbildenden Schulen gibt es im Internet unter www.bbs-ol.de », Informationen zu den Schulanmeldungen sind ebenso unter www.oldenburg.de/schule » zu finden.