Schulabgänger der Sekundarstufe I weiterhin schulpflichtig

21.07.2016

Schulabgänger der Sekundarstufe I weiterhin schulpflichtig

Oldenburg. Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen werden in diesem Jahr ab Mittwoch, 3. August, eingeschult. Sie müssen dazu ihren Ausbildungsvertrag, Schreibmaterial und ihr Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Vollzeitschule mitbringen. Zum Besuch einer berufsbildenden Schule verpflichtet sind alle Jugendlichen, die eine Ausbildung beginnen sowie alle, die die Sekundarstufe I verlassen haben und ihre zwölfjährige Schulpflicht noch nicht erfüllt haben.

Berufsbildende Schulen Haarentor
An den Berufsbildenden Schulen Haarentor (Berufsbildungszentrum für Wirtschaft, Informatik und Gesundheit), Ammerländer Heerstraße 33/39, werden am Mittwoch, 3. August, die folgenden Ausbildungsberufe eingeschult: Fachinformatiker-Anwendungs¬entwicklung und Systemintegration, Informatikkauffrau/-mann, IT-Systemkauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Büromanagement, Medienkauffrau/-mann Digital und Print, Personaldienstleistungskauffrau/-mann sowie Servicekraft und Kauffrau/-mann für Dialogmarketing.

Folgende Ausbildungsberufe im Bereich Gesundheit werden eingeschult: Medizinische/r Fachangestellte/r, Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r, Tiermedizinische/r Fachangestellte/r und Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r sowie auch die Fachoberschulklasse 12 der Fachrichtung Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Gesundheit und Pflege, und die Fachoberschulklasse Informatik Klasse 12.

Alle Einschulungen finden dieses Jahr aufgrund von baulichen Maßnahmen im Hofgebäude der Schule statt. Die genaue Uhrzeit und der jeweilige Klassenraum werden rechtzeitig unter www.bbs-haarentor.de sowie am Einschulungstag auf entsprechenden Hinweistafeln bekanntgegeben. Weitere Informationen gibt es auch unter Telefon 0441 77915-0.

Berufsbildende Schulen Wechloy
An den Berufsbildenden Schulen Wechloy (Berufsbildungszentrum für Wirtschaft, Recht und Verwaltung), Am Heidbrook 10, Telefon 0441 2182-0, findet die Einschulungsveranstaltung für alle Ausbildungsberufe am Donnerstag, 4. August, um 14 Uhr in der Pausenhalle statt. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.bbs-wechloy.de.

Bildungszentrum für Technik und Gestaltung (BZTG)
Die technischen und gestalterischen Berufe werden am Bildungszentrum für Technik und Gestaltung (BZTG) an der Straßburger Straße 2 beziehungsweise Ehnernstraße 132 angeboten. Ausbildungsbetriebe können sich im Internet unter www.bztg-oldenburg.de (unter Schnellzugriff/Erster Schultag) über den ersten Unterrichtstag informieren. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Berufsbildende Schulen 3 (BBS 3)
An den Berufsbildenden Schulen 3 (BBS 3), Maastricher Straße 2, findet die Einschulung für die Vollzeit-Schülerinnen und -schüler – sofern sie nicht bereits erfolgt ist – am Donnerstag, 4. August, statt. Die neuen Klassen der Berufsfachschulen, der Berufseinstiegsklasse, des Berufsvorbereitungsjahrs sowie der Berufsoberschule, Fachoberschulen, Fachschulen und Beruflichen Gymnasien werden zu unterschiedlichen Zeiten eingeschult, die im Internet unter www.bbs3-ol.de unter dem Stichwort Einschulung eingesehen werden können. Ebenfalls sind unter diesem Stichwort die bereits bestehenden Klassen mit den ersten Unterrichtstagen gelistet. Die Schultage für die Berufsschulklassen sind den Betrieben mitgeteilt worden und auch im Internet unter www.bbs3-ol.de nachzulesen.

Schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die für das neue Schuljahr noch einen Schulplatz an den BBS 3 suchen und noch keinen Schulplatz an einer berufsbildenden Schule angenommen haben, melden sich bitte am 4. August um 15 Uhr mit dem letzten Zeugnis im Eingangsbereich der BBS 3.

Jugendliche müssen zwölfjährige Schulpflicht erfüllen
Jugendliche, die zum Ende des vergangenen Schuljahres eine allgemeinbildende Schule verlassen und noch keinen zwölfjährigen Schulbesuch hinter sich haben, sind weiterhin schulpflichtig. Wer eine Berufsausbildung beginnt, ist verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Das gilt auch für Auszubildende, die ihre zwölfjährige Schulpflicht bereits erfüllt haben. Jugendliche, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben und keinen Ausbildungsvertrag abschließen konnten, müssen ihre Schulpflicht nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule an einer berufsbildenden Schule erfüllen. Sie können das Berufsvorbereitungsjahr, eine Berufseinstiegsklasse, eine Berufsfachschule oder eine andere Vollzeitschule besuchen. Die Anmeldungen für die Vollzeitschulen an den berufsbildenden Schulen wurden bereits im Februar entgegengenommen, sind im Falle von Schulpflichtigen aber auch jetzt noch möglich. Auskünfte über noch bestehende Aufnahmemöglichkeiten erteilen die Schulen.

Umschulungen
Wer eine Umschulung beginnt, kann die Aufnahme in eine berufsbildende Schule beantragen. Vor Beginn des Schulbesuchs müssen die Umschülerinnen und Umschüler den Aufnahmeantrag des Umschulungsträgers – der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung – vorlegen.

Weitergehende Informationen über alle Oldenburger berufsbildenden Schulen gibt es im Internet unter www.bbs-ol.de, Informationen zu den Schulanmeldungen sind ebenso unter www.oldenburg.de/schule zu finden.