Stadt hebt Maskenpflicht in der Innenstadt auf

23.02.2021

Stadt hebt Maskenpflicht in der Innenstadt auf

Oldenburg. Die Stadt Oldenburg hebt mit sofortiger Wirkung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt auf. Grund ist die gute Entwicklung bei der 7-Tagesinzidenz, die in Oldenburg nunmehr beständig unter 35 liegt. Zudem sind aufgrund der Schließung der gastronomischen Betriebe und vieler Geschäfte des stationären Einzelhandles in der Innenstadt deutlich weniger Menschen unterwegs. Damit können die Abstandsregeln gut eingehalten werden, somit kann vorerst auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.

Für die Wochenmärkte bleibt es jedoch bei der bestehenden Regelung. Dort muss wegen der deutlich geringeren Abstände zwischen den Menschen nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes weiter eine Maske getragen werden. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin für die Parkplätze des Einzelhandels aufgrund der Landesverordnung.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hatte die Stadt erstmals am 30. Oktober angeordnet.
Es kann – je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens – auch wieder erforderlich werden, dies erneut anzuordnen.