Städtische Sporthallen ab 27. Mai wieder geöffnet

22.05.2020

Städtische Sporthallen ab 27. Mai wieder geöffnet

Oldenburg. Die (derzeit in Vorbereitung befindliche)heute aktualisierte Niedersächsische Verordnung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erlaubt eine Öffnung der Sporthallen ab der kommenden Woche. In Absprache mit dem Stadtsportbund (SSB) als Vertreter der über 100 Oldenburger Sportvereine hat das Sportbüro der Stadt Oldenburg entschieden, die städtischen Hallen ab Mittwoch, 27. Mai, wieder für die Nutzergruppen zu öffnen.

Bis dahin sind noch umfangreiche organisatorische Maßnahmen zu erledigen. Denn von einer Rückkehr zum Normalbetrieb kann leider noch nicht die Rede sein, die Nutzung der Sportstätten kann nur unter strengen Auflagen erfolgen. So bleiben Umkleiden und Duschen grundsätzlich geschlossen, ein Abstand von zwei Metern unter den Sporttreibenden ist vor, während und nach der Übungseinheit stets einzuhalten und Desinfektions-Maßnahmen müssen unter anderem auch durch die Nutzergruppen selbst durchgeführt werden.

„Unsere Mitgliedsvereine und deren Übungsleiter stehen hier vor einer großen Aufgabe, denn sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und Hygiene-Maßnahmen“, erklärt Ulrich Pohland, zuständiges Vorstandsmitglied beim SSB. Die Wiederaufnahme des Sportbetriebs müsse daher auch von Vereinsseite aus gut vorbereitet sein.

Die Stadt wird die Sportvereine am Montag, 25. Mai, direkt und umfangreich informieren und steht anschließend für Rückfragen und Beratung zur Verfügung. Konzepte, wie zum Beispiel der Begegnungsverkehr unterschiedlicher Nutzergruppen verhindert werden kann, werden derzeit mit dem SSB abgesprochen. Als Vorbereitung auf die Rückkehr in die Sporthallen und die eingeschränkte Durchführung einzelner Sportarten können sich Vereine und Nutzergruppen auf der Homepage des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) informieren. Dort sind nicht nur die „zehn Leitplanken des DOSB“, sondern auch  die „sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzensportverbände“ zu finden. Es ist davon auszugehen, dass die Regelungen wie zuletzt schon bei der Öffnung der Sportplätze als verbindlich für eine Nutzung städtischer Sportanlagen gelten. Nähere Informationen folgen am Montag.

Link:
www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/=