Vermarktungsendspurt: 15 Grundstücke im Baugebiet Fliegerhorst

11.04.2023

Vermarktungsendspurt: 15 Grundstücke im Baugebiet Fliegerhorst

Oldenburg. Noch bis Freitag, 21. April, 12 Uhr, können Bewerbungen um 15 Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser auf dem Fliegerhorst im Bereich des Bebauungsplanes N-777 E abgegeben werden. Insgesamt werden sieben Grundstücke für Einfamilienhäuser und acht für Doppelhaushälften angeboten.

Erbbaurecht findet Anwendung
Mindestens ein Drittel der Grundstücke wird zu einem Erbbauzins von 2,5 Prozent für eine Laufzeit von 99 Jahren im Erbbaurecht vergeben. Die verbleibenden zwei Drittel können alternativ im Wege des Erbbaurechtes oder des Kaufs erworben werden. Der jährliche Erbbauzins beträgt 6,48 Euro pro Quadratmeter, der Kaufpreis liegt bei 280 Euro pro Quadratmeter. Erbbauzins- sowie Kaufpreisminderungen werden sowohl für Haushalte mit Kindern als auch für Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein gewährt. Auf den circa 285 bis 515 Quadratmeter großen Grundstücken sind gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes N-777 E oberirdische Stellplätze, Carports und freistehende oder angebaute Garagen nicht zulässig.

Grundstücksvergabe
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nach der Vergaberichtlinie Nummer 2 der Stadt Oldenburg und dem „Grundsatzbeschluss für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke an Endnutzerinnen und Endnutzer und Investorinnen und Investoren im Wege des Erbbaurechtes und Verkaufs“. Das Exposé mit allen weiteren Informationen sowie der Bewerbungsbogen können unter www.oldenburg.de/baugebiet-fliegerhorst » eingesehen werden.