Oldenburg. Die Stadt Oldenburg treibt die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergie im Nordosten des Stadtgebiets weiter voran. Grundlage ist der sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie. Das vorgesehene Gebiet bei den Bornhorster Seen/Moorplacken schließt den bestehenden Windpark ein und wurde im Laufe des Verfahrens in Umfang und Zuschnitt angepasst. Die entsprechenden Planungen wurden bereits im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen am Donnerstag, 19. Februar, vorgestellt. Die nun anschließende öffentliche Auslegung ist von Mittwoch, 4. März, bis Mittwoch, 8. April, vorgesehen.
Nach Abschluss der Beteiligungsphase werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und abgewogen. Ziel ist es, die Ausweisung der Fläche für Windenergie rechtzeitig, rechtssicher und – im Rahmen der gesetzlich gestellten Anforderungen – umweltverträglich umzusetzen.
Sonderbaufläche soll kommunale Ausbauziele erfüllen und Wildwuchs verhindern
Mit der Planung erfüllt die Stadt die Vorgaben des Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NWindG). Demnach müssen bis Ende 2027 insgesamt 69 Hektar und bis Ende 2032 insgesamt 89 Hektar für die Windenergie gesichert werden. Vom bestehenden Windpark können derzeit lediglich rund 13 Hektar angerechnet werden. Erfüllt die Stadt die gesetzlich festgelegten Flächenziele zu den genannten Stichtagen nicht, gelten Windenergieanlagen im Außenbereich weiterhin als privilegierte Vorhaben und wären dann weder an die Ziele der Raumordnung noch an Darstellungen im Flächennutzungsplan gebunden. Daraus ergab sich für die Stadt Handlungsbedarf. Daher hatte der Rat der Stadt Oldenburg bereits im Dezember 2022 die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes beschlossen, um die Entwicklung aktiv zu steuern und unkoordinierte Einzelvorhaben im Außenbereich zu vermeiden.
Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung
Bereits im Juni 2025 konnten sich Öffentlichkeit und Behörden frühzeitig zu den Planungen äußern – insgesamt 33 Stellungnahmen waren eingegangen. Die vorgebrachten Hinweise und Bedenken wurden bei der Überarbeitung des Entwurfs berücksichtigt. Da die für Oldenburg ermittelten Potenzialflächen vollständig innerhalb von Landschaftsschutzgebieten liegen, wurden sowohl die Sonderbaufläche als auch die Planunterlagen angepasst, um räumliche Konflikte zu bewältigen: Die Fläche wurde von ursprünglich 105,05 Hektar auf 91,84 Hektar reduziert. Maßgeblich waren unter anderem die Berücksichtigung von Störwirkungen auf Rast- und Gastvögel sowie Anforderungen des Fledermausschutzes.
Mit der angepassten Planung ist die Erfüllung der regionalen Teilflächenziele insgesamt und insbesondere für den Stichtag 31. Dezember 2032 gewährleistet. Stadtbaurätin Christine-Petra Schacht sagt dazu: „Wir haben die Hinweise aus der Beteiligung sorgfältig ausgewertet und die Fläche fachlich abgewogen angepasst. So schaffen wir eine Planung, die sowohl die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die energiepolitischen Ziele der Stadt sichert als auch den Natur- und Artenschutz im Rahmen der Möglichkeiten angemessen berücksichtigt. Gerade in sensiblen Landschaftsräumen ist eine sorgfältige Planung entscheidend.“
Wie wurde der Teilflächennutzungsplan erarbeitet?
Die Grundlage der Teilflächennutzungsplanung ist eine gesamtstädtische Potenzialstudie, die von der Stadtverwaltung erarbeitet wurde. Auf Basis der identifizierten Potenzialflächen im Bereich Bornhorster Seen/Moorplacken entwickelte ein beauftragtes Planungsbüro unter Berücksichtigung weiterer Belange – etwa Biotopschutz sowie Brut- und Gastvogelvorkommen – die vorgeschlagene Windenergiefläche.
Die Areale grenzen an den bestehenden Windpark sowie im Nordosten an Sondergebiete für Windenergie der Gemeinde Rastede an. Sie gelten damit als durch das Umfeld vorgeprägt. Durch die Bündelung werden Synergien etwa bei Erschließung und Netzanbindung ermöglicht.
Die Unterlagen zur Veröffentlichung des Entwurfes des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie sind im Internet unter oldenburg.planungsbeteiligung.de » zu finden.