eine solche Bestätigung innerhalb von 2 Wochen nach dem tatsächlichen Einzug ausstellen, denn nur mit dieser Bestätigung ist es möglich, sich in Oldenburg an- oder umzumelden. Die Bestätigung ist dem Mietenden auszuhändigen und NICHT dem Bürgerbüro im Vorfeld zu übersenden. Die Wohnungsgeberbestätigung [...] ist keine Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Es sollte jedoch ein geeigneter Eigentumsnachweis vorgelegt werden (zum Beispiel ein Nachweis vom Finanzamt oder ein Grundabgabenbescheid). Die Daten des Wohnungsgebenden und der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers haben wir als Meldebehörde zu
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