Stadion-Neubau

Grundsatzbeschluss gibt erst den Startschuss für konkrete Planung und aktuelle Berechnungen

Stadt weist Vorwürfe des Steuerzahler-Bundes zurück

Mit Verwunderung reagiert die Stadtverwaltung auf ein vom Bund der Steuerzahler (BdST) Niedersachsen und Bremen an die Oldenburger Ratsmitglieder gerichtetes Schreiben zum möglichen Stadion-Neubau an der Maastrichter Straße. In dem Schreiben vom 8. Februar 2023 erklärt der BdST, dass er „die bisher vorgelegten Berechnungen für unvollständig und in Teilen für geschönt“ hält. Diesen Vorwurf weist Oberbürgermeister Jürgen Krogmann zurück. „Bei dem für den 27. Februar 2023 geplanten Grundsatzbeschluss im Rat geht es um das Ob“, stellt Krogmann klar. „Das Wie steht erst im Oktober auf der Tagesordnung.“ Für ihn komme die „Ferndiagnose“ des BdST zum jetzigen Zeitpunkt überraschend. Mittlerweile wurde am 27. Februar 2023 durch den Rat der Startschuss für die konkreten Planungen gegeben »

Grundsatzbeschluss als Signal

Die vorliegenden Wirtschaftlichkeitsanalysen basieren auf Daten einer renommierten Planungsmanagement- und Projektberatungsgesellschaft, die über umfassendes Wissen im Planungs- und Bauwesen und über internationale Erfahrungen in der Sportstätten- und Eventplanung verfügt. Der momentane Stand der Berechnungen und der zugrunde gelegten Zinsszenarien stammt aus dem Spätsommer 2022 (das zusätzliche Zinsszenario von 3,5 Prozent wurde Anfang 2023 hinzugefügt). Die seinerzeitigen Entwicklungen beziehungsweise Baukostensteigerungen und Finanzierungsmodalitäten wurden bis zum dritten Quartal 2022 berücksichtigt.

Vor endgültiger Entscheidung angepasste Berechnungen

Für die endgültige Entscheidung über einen Stadion-Neubau werden dem Rat aktualisierte und angepasste Kosten- beziehungsweise Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgelegt, die sich aus dem weiteren Bearbeitungsprozess des Projektes ergeben, kündigt Finanzdezernentin Dr. Julia Figura an: „Die Entwicklungen der Baupreise und Zinsen befinden sich in einem dynamischen Prozess, und die zukünftigen Entwicklungen sind aufgrund der Schwankungen nur schwer zu prognostizieren.“ Ein Risikopuffer beziehungsweise eine Position für „Unvorhergesehenes“ sei aber bereits in der aktuellen Berechnung für den Stadion-Neubau enthalten und werde auch in den künftigen Berechnungen nochmals überprüft und gegebenenfalls angepasst.

EU-Beihilferecht im Blick

Zudem werde die Stadtverwaltung auch alle Fragen, die in Zusammenhang mit einer Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem EU-Beihilferecht stehen, klären, versichert die Stadtkämmerin. Der Bund der Steuerzahler hatte darauf hingewiesen, dass das Projekt – unter bestimmten Voraussetzungen – zur Notifizierung bei der EU-Kommission angemeldet werden müsse. „Das ist uns bekannt. Die beihilferechtliche Prüfung wird Teil der weiteren Ausarbeitung sein“, betont Dr. Julia Figura.

Zuletzt geändert am 7. März 2024