Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

Berufwunsch Musikerin oder Musiker?

Wer ein Musikstudium beginnen möchte, muss bereits bei der Aufnahmeprüfung an der Musikhochschule mit umfassendem musiktheoretischen Wissen und instrumentaltechnischen Können glänzen. Auch im Jahr 2026 gibt es daher wieder die Möglichkeit, sich für einen Platz in der „Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA)“ der Musikschule der Stadt Oldenburg zu bewerben.

Das Programm wird vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert und beinhaltet kostenfreien Musiktheorie- und Gehörbildungsunterricht sowie Ensembleproben. Für die Zulassung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung erforderlich. Hierbei sind auch interessierte externe Schülerinnen und Schüler eingeladen, um für die Aufnahme in die SVA vorzuspielen.

Die „Studienvorbereitende Ausbildung“ (SVA)

Die SVA ist eine studien- und berufsvorbereitende Ausbildung, die nach standardisierten Richtlinien des Verbands deutscher Musikschulen von der Musikschule durchgeführt wird. Sie hat die Aufgabe, junge Menschen, die ein besonderes Interesse und Potenzial erkennen lassen, auf ein mögliches künstlerisches beziehungsweise pädagogisches Musikstudium oder auch auf eine in Erwägung gezogene musikbezogene Berufsausbildung vorzubereiten. Insbesondere bei älteren Schülerinnen und Schülern sollte eine entsprechende Eignung und Zielgerichtetheit erkennbar sein. In der SVA werden die individuellen Begabungen der aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber so gefördert, dass ihr musikalisches Potenzial und ihre Leistungsfähigkeit in besonderer Weise zur Entfaltung gebracht werden und eine gezielte Auseinandersetzung mit einem musikbezogenen Berufsziel ermöglicht wird.

Voraussetzung für die Aufnahme in das Förderprogramm ist die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung sowie an den einmal jährlich stattfindenden Zwischenprüfungen.

Aufnahmeprüfung

Um in die „Studienvorbereitende Ausbildung“ aufgenommen werden zu können, ist die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung erforderlich. Sie besteht aus einem praktischen Teil im instrumentalen beziehungsweise vokalen Hauptfach und einer kurzen Hörprüfung.

Im Hauptfach müssen Werke aus zwei unterschiedlichen Stilrichtungen, die die Vielseitigkeit der Kandidatinnen und der Kandidaten erkennen lassen, mit einer Gesamtdauer von circa zehn Minuten vorgetragen werden. Bei der kurzen Hörprüfung wird berücksichtigt, dass unter Umständen noch keine umfassenden theoretischen Grundlagen vorhanden sind.

Unterricht

Die Belegungen folgender Fächer sind für Schülerinnen und Schüler der SVA verpflichtend:

  • Instrumentales beziehungsweise vokales Hauptfach (in der Regel 45 Minuten)
  • Musiktheorie und Gehörbildung
  • Ensemblespiel (zum Beispiel Jugendorchester)
  • Instrumentales beziehungsweise vokales Nebenfach (empfohlen)

Für Schülerinnen und Schüler der SVA ist der Unterricht in Musiktheorie, Gehörbildung und Ensemblespiel entgeltfrei.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt formlos per E-Mail » durch Zusendung des ausgefüllten SVA Profilbogens » (PDF, 71 KB, barrierefrei)

Aufnahmeprüfungen des Schuljahres 2026/2027

Das Programm wird vom niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert und beinhaltet kostenfreien Musiktheorie- und Gehörbildungsunterricht. Dieser findet in der Regel wöchentlich mittwochs oder donnerstags zu einem festen Termin statt. Für die Zulassung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung erforderlich. Zu dieser sind auch interessierte externe Schülerinnen und Schüler eingeladen. Die Aufnahmeprüfung findet in diesem Jahr am Sonntag, 30. August 2026, im Hauptgebäude der Musikschule in der Baumgartenstraße 12 statt. Anmeldeschluss ist Sonntag, 16. August 2026.

Rückfragen

Für eventuelle Rückfragen können Sie sich per E-Mail » bei Olaf Wiegmann, Leiter der SVA, melden.

Zuletzt geändert am 14. April 2026