Infos für Sportvereine

Fördermittel beantragen und für Aufschwung sorgen!

Über die Förderrichtlinie können drei verschiedene Zuschüsse zur Mitgliedergewinnung beantragt werden.

Neu-Mitgliedschaften

Um einen Anreiz für den Beitritt in einen Oldenburger Sportverein zu schaffen, sollen neue Mitglieder in den ersten sechs Monaten einer aktiven Mitgliedschaft – längstens bis zum 31. Dezember 2023 – von der Zahlung der monatlichen Mitgliedsbeiträge freigestellt werden. Für diese Neu-Mitglieder erhalten die Vereine eine finanzielle Förderung:

Kinder und Jugendliche: 9 Euro pro Monat
Erwachsene: 16 Euro pro Monat
Familien: 25 Euro pro Monat

Nicht gefördert werden neue Mitgliedschaften von Personen, die in den letzten sechs Monaten vor dem Vereinsbeitritt bereits Mitglied des beantragenden Vereins waren sowie die Teilnahme an einem zeitlich befristeten Kursangebot als Nicht-Mitglied.

Anträge für die Förderung von Neu-Mitgliedschaften können bis zum 31. Oktober 2023 gestellt werden. Dem Antragsformular ist die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung des neuen Mitglieds für eine aktive Vereinsmitgliedschaft beizufügen sowie die vom beantragenden Verein und vom Neu-Mitglied unterschriebene Erklärung zur Teilnahme am Förderprogramm der Stadt Oldenburg (Oldb) „Zurück in den Sport“.

Veranstaltungen

Für Sonderveranstaltungen, die einen sportlichen Charakter haben und auf die Gewinnung neuer Mitglieder abzielen (zum Beispiel Tag der offenen Tür), können die Oldenburger Sportvereine einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 500 Euro erhalten. Die Veranstaltung muss in der Zeit vom 1. März bis 30. September 2023 durchgeführt werden. Pro Verein sind maximal zwei Veranstaltungen förderfähig.

Anträge für Sonderveranstaltungen sind vor dem Abschluss etwaiger damit verbundener vertraglicher Bindungen wie zum Beispiel Aufträge, Verträge, Buchungen oder Bestellungen sowie mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Werbemaßnahmen

Für individuelle Werbemaßnahmen zur Mitgliedergewinnung (zum Beispiel Rundbriefe, Flyer) kann jeder Oldenburger Sportverein einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 500 Euro erhalten. Die Maßnahmen müssen in der Zeit vom 1. März bis 30. September 2023 durchgeführt werden.

Anträge für Werbemaßnahmen sind vor dem Abschluss jeglicher Beauftragung für zum Beispiel Druck, Anzeigen oder ähnliches sowie mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Ansprechpartnerin im Sportbüro:

Christina Lenek
Telefon: 0441 235-3162
Fax: 0441 235-2865
E-Mail: christina.lenek[at]stadt-oldenburg.de

Zuletzt geändert am 13. September 2023