Tipp des Monats

Alleskönner für den Garten

Tipp des Monats April

Das Frühjahr ist die richtige Zeit für den vielseitigen Einsatz von Oldenburg-Kompost im eigenen Garten. Er mischt den Boden richtig auf und macht ihn zur Wohlfühl-Oase für Zier- und Gemüsepflanzen, ist aber auch für Rasen und Gehölze eine besonders gute Grundlage. Er wirkt sich positiv auf Boden, Pflanzen und Umwelt aus. Oldenburg-Kompost wird ausschließlich aus Grüngut hergestellt und ist damit besonders wertvoll. Mit dem Einsatz von Oldenburg-Kompost schließen Sie den Nährstoffkreislauf in Ihrem Garten, „Aus Oldenburger Gärten – Für Oldenburger Gärten“. Auf künstliche Dünger kann weitestgehend verzichtet werden. Sie verhalten sich damit besonders umweltfreundlich.
Erhältlich ist unser Kompost an den Wertstoffannahmestellen Neuenwege und Langenweg » als lose und abgepackte Ware. Im Servicebüro Wehdestraße », können Sie Oldenburg-Kompost ausschließlich als abgepackte Ware erwerben.

Kosten

  • Wiederverwendbare Tragetasche mit Kompost (circa 50 Liter): 2 Euro
  • Befüllung der wiederverwendbaren Tragetasche (bis 50 Liter): 50 Cent
  • je angefangenen 100 Liter: 1 Euro
  • Kompostsack (45 Liter): 2,50 Euro
  • 1 Kubikmeter: 10 Euro
  • 2 Kubikmeter: 20 Euro
  • über 2 Kubikmeter, Preis pro Tonne (Mega Gramm): 17 Euro/Mega Gramm
  • Kompost-Abo 10 Kubikmeter: 90 Euro

Oldenburg räumt auf!

Tipp des Monats März

Viele Bürgervereine, Schulklassen, Kindergärten, Vereine und private Sammelgruppen machen sich jedes Jahr auf, um unsere Stadt von achtlos weggeworfenem Müll zu befreien.
Am Samstag, 18. März 2023, war es wieder soweit. Oldenburger Schulen und Kitas räumten am Freitag, 17. März 2023, auf.
Hier bekommen Sie weitere Informationen zur Aktion Oldenburg räumt auf! ».

Abfallnormsack/Einmalentsorgung, wenn es mal wieder zu viel Abfall geworden ist

Tipp des Monats Februar

Bei Ihnen ist mehr Abfall angefallen als in Ihre Abfallbehälter passt, weil Sie aufgeräumt haben, ein Fest gefeiert wurde oder weil einfach etwas zu Bruch gegangen ist. Wohin mit dem zusätzlichen Müll? Eine zusätzliche Entsorgung können Sie über einen 50 Liter Abfallnormsack (nur für Restmüll) oder einen Abfallbehälter (Restabfall und Bioabfall) durchführen. Die Abfallnormsäcke beziehungsweise Einmalentsorgungsmarken für die Abfallbehälter (nach Volumen) gibt es gegen Gebühr bei folgenden Stellen:

  • Bürgerbüro Mitte, Pferdemarkt 14
  • Bürgerbüro Nord, Stiller Weg 10
  • Servicebüro Abfallwirtschaftsbetrieb, Wehdestraße 70
  • Wertstoffannahmestellen Neuenwege, Barkenweg 6 und Langenweg, Felix-Wankel Straße 7
  • PFL und in den Stadtteilbibliotheken

Weiterhin haben Sie in den Sommermonaten die Möglichkeit, auf Antrag, Ihre Biotonne wöchentlich entleeren zu lassen. Den Antrag können Sie persönlich beim Abfallwirtschaftsbetrieb stellen oder Sie nutzen die Onlineanmeldung ».

Neue Öffnungszeiten an den Wertstoffannahmestellen

Tipp des Monats Januar

Seit dem 1. Januar 2023 gelten für die Standorte des Abfallwirtschaftsbetriebes Stadt Oldenburg (AWB) am Barkenweg 1-6 und an der Felix-Wankel-Straße 7 neue Öffnungszeiten. Im Einzelnen für die Wertstoffannahmestellen Neuenwege und Langenweg sowie für die mechanische Abfallbehandlungsanlage und das Kompostwerk.

Öffnungszeiten seit dem 1. Januar 2023

Verwaltung und Servicebüro, Wehdestraße 70
Montag bis Donnerstag 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Kompostwerk Neuenwege, Barkenweg 1
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.45 Uhr, 13.30 bis 16.30 Uhr

Abfallbehandlungsanlage Neuenwege, Barkenweg 3
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.45 Uhr, 13.30 bis 16.30 Uhr

Wertstoffannahmestelle Neuenwege, Barkenweg 6
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.45 Uhr, 13.30 bis 16.30 Uhr
Samstag 8.30 bis 14 Uhr

Wertstoffannahmestelle Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.45 Uhr, 13.30 bis 16.30 Uhr
Samstag 8.30 bis 14 Uhr

Winterdienst

Tipp des Monats Dezember

Eis und Schnee stellen alle Verkehrsteilnehmenden vor besondere Herausforderungen. Damit verbunden sind große Erwartungen an den städtischen Winterdienst. Die Aufgaben im Winterdienst muss nicht nur die Stadt, sondern jede Grundstückseigentümerin, jeder Grundstückseigentümer und alle am Straßenverkehr Teilnehmenden erfüllen! Rechtlich notwendig ist Winterdienst auf gefährlichen und zugleich verkehrswichtigen Stellen, auf Fahrbahnen und Radwegen und auf Fußgängerüberwegen. Bei Schnee und Glätte ist der AWB ab 5 Uhr morgens für Sie unterwegs und räumt Fahrbahnen und Radwege entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung. Darüber hinaus kümmern wir uns um Fahrbahnen und Radwege der Ausfallstraßen, wichtiger innerstädtischer Verbindungsstraßen sowie um wesentliche Strecken der VWG- und Schulbuslinien. In den späteren Abendstunden, ab circa 20 Uhr und in nachgeordneten Straßen wird grundsätzlich kein Winterdienst durchgeführt. Gehwege sowie kombinierte Rad- und Gehwege, die an ein Grundstück grenzen, müssen grundsätzlich von der Eigentümerin beziehungsweise dem Eigentümer dieses Grundstückes in einer Breite von mindestens 1,5 Metern geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut werden. Gibt es keinen angelegten Gehweg, wie das zum Beispiel in verkehrsberuhigten Bereichen der Fall ist, muss ein 1,5 Meter breiter Streifen ab dem Straßenrand geräumt und gestreut werden. Mieterinnen und Mieter sollten mit den Vermietenden oder der Hausverwaltung klären, wer den Winterdienst erfüllen muss. Denken Sie an die Umwelt. Nutzen Sie Streusalz nur bei extremen Wetterlagen, wie Eisregen oder überfrierender Nässe und an heiklen Stellen wie Treppen, Rampen oder auf Strecken mit starkem Gefälle.

Hier finden Sie weitere ausführliche Hinweise zum Thema Winterdienst ».

Elektro- beziehungsweise Elektronikschrott richtig entsorgen!

Tipp des Monats November

Was ist eigentlich Elektro- oder Elektronikschrott? Grundsätzlich lässt sich sagen, dass dies Elektroaltgeräte sind, die ein Kabel für eine Steckdose haben oder mit einem Akku/einer Batterie betrieben werden. Wohin also mit dem kaputten Föhn, Rasierer, Akkuschrauber, Fernseher oder der defekten Gartenlampe?

Der Klassiker

In Ihrer Nähe gibt es zwei Wertstoffannahmestellen vom AWB, bei denen Sie Ihre alten Geräte bequem und kostenlos abgeben können. Oder schauen Sie im Abfuhrkalender nach, wann das Schadstoffmobil bei Ihnen zur kostenlosen Entsorgung von Problem- und schadstoffhaltigen Abfällen, also auch Elektroaltgeräten, in Ihrer Nähe parkt oder wann es das nächste Mal in Ihrem Stadtteil vorbeikommt. Bitte beachten - bei der mobilen Schadstoffsammlung können nur Elektrokleingeräte abgegeben werden. Wenn Ihnen die Möglichkeit fehlt zur Wertstoffannahmestelle zu fahren, können Sie sich natürlich gerne bei der Abfallberatung melden. Dort erfahren Sie, wie Ihr Elektroaltgerät richtig entsorgt werden kann.

Neue gesetzliche Regelungen

Der Gesetzgeber hat inzwischen weitere Möglichkeiten geschaffen, wie Sie Ihre Elektroaltgeräte richtig und umweltgerecht entsorgen können.

  • Sie können bis zu drei Altgeräte, die nicht größer als 25 Zentimeter sind, kostenfrei im Handel zurückgeben. Dies gilt für Fachmärkte mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern und seit dem 1. Juli 2022 auch für Supermärkte und Lebensmitteldiscounter, die über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte im Angebot haben. Woher sollen Sie wissen, wie groß das Geschäft ist? Einfach mal an der Kasse fragen, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort wissen Bescheid.
  • Großgeräte müssen immer kostenfrei zurückgenommen werden, wenn Sie ein vergleichbares Gerät kaufen.

Achtung

Egal ob Smartphone, Laptop oder eine moderne elektrische Zahnbürste, viele Elektrogeräte lassen sich reparieren und es muss nicht immer das neueste Gerät sein. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer Ihrer Elektrogeräte schont nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch unsere Umwelt.

Eins ist völlig klar! Elektroaltgeräte nie über die Restabfalltonne entsorgen. Es ist verboten und durch die falsche Entsorgung gehen wichtige Rohstoffe verloren, dadurch wird die Umwelt unnötig belastet.

Wer reinigt eigentlich meinen Gehweg?

Tipp des Monats Oktober

Die Reinigung der Gehwege bei allen Straßen ist den Eigentümern der anliegenden Grundstücke übertragen, so ist es in der Straßenreinigungsverordnung geregelt. Die gleiche Pflicht haben auch andere dinglich Berechtigte (zum Beispiel Nießbraucher, Erbbauberechtigte). Schmutz, Papier, Unrat, Laub, wildwachsende Pflanzen und so weiter müssen zusammengefegt und ordnungsgemäß entsorgt werden.

 

Wie oft muss gefegt werden?

Die Reinigung muss regelmäßig alle 14 Tage erfolgen. Besteht auf dem Gehweg zum Beispiel durch Laub eine Gefährdung, muss die Reinigung unverzüglich erfolgen. Das Kehrgut vom Gehweg muss über die eigenen Abfallbehälter entsorgt werden.

Warum ist das so?

Die Reinigung wird auf mehrere Schultern verteilt. Die Stadt reinigt in erster Linie Straßen und Radwege, Anlieger die Gehwege. Jede(r) Fußgängerin/Fußgänger muss gefahrlos von A nach B kommen können. Und auch Menschen mit Handicap müssen sich problemlos fortbewegen können.

Gut zu wissen

Die Reinigungspflicht auf dem Gehweg gilt auch im Winter bei Schnee und Glätte! Dazu gibt es vom AWB im Dezember einen neuen Tipp des Monats.

Kleintierstreu gehört nicht in die Biotonne

Tipp des Monats September

Wenn es um die Frage nach der korrekten Entsorgung von Kleintierstreu geht, sind oft heftige Diskussionen die Folge. Dabei gibt es in Oldenburg nur eine Möglichkeit, wie Sie verbrauchtes Kleintierstreu richtig entsorgen können. Der richtige Weg ist die Entsorgung über die Restabfalltonne. Diese Möglichkeit ist für jegliche Art von Kleintierstreu zu vertreten. Egal ob es sich nun um mineralische, pflanzliche, klumpende oder nicht-klumpende Streu handelt. Aufgrund der möglichen Bakterienentwicklung gehören Kleintiersekrete ausnahmslos in die Restabfalltonne. Deshalb ist in Paragraph 10 der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Oldenburg geregelt, dass die Entsorgung von tierischen Exkrementen und damit auch der Einstreu über die Biotonne ausgeschlossen ist.

Speisefette und Speiseöle richtig entsorgen

Tipp des Monats August

Haushaltsübliche Mengen an Speisefette und auch Speiseöle gehören nicht in den Ausguss, da sie in den Rohrleitungen zu Ablagerungen und Verstopfungen führen und die Kläranlagen unnötig belasten. Zudem locken Sie damit Ratten an.
Auch die Entsorgung über die Biotonne oder über den eigenen Komposthaufen ist nicht erlaubt beziehungsweise sinnvoll. Die Fette stören bei der Kompostierung und sollen nicht ins Grundwasser gelangen. Richtig ist die Entsorgung über den Restabfallbehälter. Eine größere Menge flüssiges Speiseöl kann dann verpackt, zum Beispiel in einer Kunststoffflasche, über die Restmülltonne entsorgt werden. Lassen Sie Speiseöl und Fette erkalten, bevor Sie sie wegwerfen. Festes Fett können Sie in Zeitungspapier wickeln und dann in den Restmüll geben. Pfannen mit Fett lassen sich mit Papierküchentüchern oder gebrauchten Servietten auswischen. Die benutzten Tücher gehören dann ebenfalls in den Restabfallbehälter. Margarine und Salatsoßen , die neben Fett und Öl weitere Bestandteile enthalten, sind ebenfalls über den Restmüll zu entsorgen. Werfen Sie mit Speiseöl gefüllte Glasflaschen nie in den Altglascontainer, sondern entsorgen Sie dort nur vollständig entleerte Flaschen.
Größere Mengen Speisefett und Speiseöl aus Privathaushalten könne Sie auch, in Kunststoffflaschen abgefüllt, an den Wertstoffannahmestellen des AWB abgeben.

Umgang mit der Biotonne im Sommer

Tipp des Monats Juli

Durch sommerliche Temperaturen kann es oft zu unangenehmen Gerüchen und Madenbefall in der Biotonne kommen.
Zur Verminderung dieser unangenehmen Begleiterscheinungen gibt es einfache und wirksamer Maßnahmen:

  • Nutzen Sie für feuchte Küchenabfälle Papiertüten oder wickeln Sie sie in Zeitungspapier ein. Damit wird dem Bioabfall Feuchtigkeit entzogen und Fliegen können nicht ungehindert ihre Eier darauf ablegen.
  • Legen Sie den Boden Ihrer Biotonne mit Zeitungspapier aus. Das Papier saugt die Nässe auf und der Bioabfall klebt nicht am Tonnenboden. Je trockener der Bioabfall ist, desto weniger geruchsintensive Bakterien entstehen.
  • Stellen Sie die Biotonne an einem möglichst schattigen, kühlen Platz auf. Damit verschlechtern Sie die Wachstumsbedingungen für Bakterien, Pilze und Maden.
  • Lassen Sie Gartenabfälle, insbesondere Grasschnitt, vor dem Einfüllen in die Biotonne anwelken. So wird der Abfall trockener.
  • Öffnen Sie den Deckel der Biotonne nur so lange wie unbedingt nötig. Damit vermeiden Sie Fliegenbefall.
  • Verdichten Sie Ihren Bioabfall nicht. So vermeiden Sie, dass sich ungewünschte Bakterien vermehren und damit Gerüche entstehen.
  • Sprühen Sie im Sommer den Tonnendeckel und die Tonnenwände gelegentlich mit Essig ein. Das beugt Madenbefall vor.
  • Reinigen Sie Ihre Biotonne ab und zu mit Wasser und lassen sie vor dem nächsten Befüllen trocknen.  
  • Verwenden Sie niemals Plastiktüten, auch keine Bioplastiktüten in Ihrer Biotonne. Plastiktüten lassen keine Feuchtigkeit durch und bieten damit optimale Bedingungen für Gerüche und Madenbefall.

Wenn Sie diese Tipps beachten, können Belästigungen durch Maden und Gerüche weitestgehend vermieden werden. Das macht nicht nur Ihren Gang zur Biotonne angenehmer, auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Müllabfuhr werden es Ihnen danken.

Zuletzt geändert am 31. März 2023