Tipp des Monats

Schadstoffe richtig entsorgen – aber wie?

Schadstoffhaltige Abfälle enthalten umweltgefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und müssen deshalb getrennt von anderen Stoffen gesammelt und entsorgt werden.

Abgabe an den Wertstoffannahmestellen

Die schadstoffhaltigen Abfälle können an den Wertstoffannahmestellen abgegeben werden. Die Anlieferungen in den Wertstoffannahmestellen Neuenwege, Barkenweg 6, und Langenweg, Felix-Wankel-Straße 7, sind für Privatpersonen kostenlos, für Betriebe gelten die aktuellen Entgeltordnungen. Allerdings können Schadstoffabfälle an der Wertstoffannahmestelle Langenweg nur jeden ersten Mittwoch im Monat abgegeben werden. Hier finden Sie die Öffnungszeiten der Wertstoffannahmestellen.

 

Mobile Schadstoffsammlung ab 10. April wieder auf Tournee

Zudem ist die mobile Schadstoffsammlung ab Mittwoch, 10. April 2024, wieder im Einsatz und nimmt Ihre Schadstoffe entgegen. Das Schadstoffmobil steht an festgelegten Terminen für die Annahme an zentralen Punkten in den Stadtteilen. Die Bürgerinnen und Bürger können Ihre Sonderabfälle dort kostenlos abgeben.

Des Weiteren können Sie bei der mobilen Sammlung auch Elektrokleingeräte abgeben. Dazu zählen beispielsweise Toaster, Mixer, Kaffeemaschinen, Bohrmaschinen, elektrische Zahnbürsten, Rasierer, Radiowecker, Taschenrechner, Radios, MP3-/CD-Player, PCs, Tastaturen, Drucker, Telefone und Handys/Smartphones. Elektrogroßgeräte sowie Fernsehgeräte und Monitore werden bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen. Hier finden sie die Termine und Standorte der mobilen Schadstoffsammlung. »

Schadstoffhaltige Abfälle sind zum Beispiel:

•    Abbeizmittel
•    Altbatterien
•    Akkus
•    Altmedikamente
•    Autopflegemittel
•    Desinfektionsmittel
•    Düngemittel (chemisch)
•    Energiesparlampen
•    Farben- und Lackreste (keine Wandfarbe)
•    Fotochemikalien
•    Haushaltschemikalien
•    Laugen
•    Leuchtstoffröhren
•    Lösungsmittel und Lösungsmittelgemische
•    Pflanzenschutzmittel
•    Quecksilber und quecksilberhaltige Rückstände
•    Säuren
•    Schädlingsbekämpfungsmittel
•    Schwermetallhaltige Stoffe
•    Verdünner
•    Elektrokleingeräte (Bügeleisen, Toaster, Staubsauger und Ähnliches)
Auch ölhaltige Abfälle gehören dazu (Ölfilter, Putzlappen, ölgetränkte Stoffe/Handschuhe, leere Ölbehälter). Doch Achtung: Altöl kann bei der Schadstoffsammlung nicht abgegeben werden. Stattdessen ist der Handel zur Rücknahme von Altöl verpflichtet. Tipp: Heben Sie Quittungen oder Rechnungen beim Kauf von Ölen bitte unbedingt als Nachweis auf!
Natürlich ist es nicht so leicht, auf den Gebrauch von schadstoffhaltigen Gegenständen oder Materialien zu verzichten. Doch wer sich vorher Gedanken macht und eventuell auf schadstofflose Alternativen umschwenken kann, tut der Umwelt etwas Gutes.

 

Zuletzt geändert am 2. April 2024