Oldenburg. Die Stadt Oldenburg trifft eine weitere Vorsichtsmaßnahme zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel. Die Stadt Oldenburg weist deshalb per Allgemeinverfügung alle Geflügelhalter an, nunmehr bis zum 30. April 2017 sämtliches Geflügel ( Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse ) in geschlossenen Ställen oder in entsprechend geschützten Ausläufen (an allen Seiten zum Beispiel mit Maschendraht geschlossen und nach oben durch Folienabdeckung gegen Eintrag von Wildvogelkot geschützt) zu halten.
Die Verlängerung der bereits seit dem 13. November 2016 geltenden Vorsorgemaßnahme über den 31. Januar 17 hinaus ist erforderlich, weil bereits in den angrenzenden Landkreisen Oldenburg und Cloppenburg jeweils 6 bzw. 7 Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt wurden. Das Risiko einer Einschleppung und einer Verbreitung der hochpathogenen Geflügelpest H5N8 (und der seit Mitte Dezember 2016 in der Wildvogelpopulation nachgewiesenen neuen Variante H5N5) über Wildvögel ist aufgrund der aktuellen Einschätzung des Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) vom 24. Januar 2017, als „hoch“ bewertet worden.
Bis zum 23. Januar 2017 wurden in 23 europäischen Staaten und in 15 Bundesländern Deutschlands fast 600 Fälle von H5N8 bei Wildvögeln und 42 Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln (Geflügelhaltungen und Zoos undTierparks) festgestellt. Allein in Niedersachsen (Stand: 26. Januar 2017) wurden 37 Fälle von H5N8 nachgewiesen, davon 16 Ausbrüche in Nutzgeflügelhaltungen, wovon allein 13 Ausbrüche auf die angrenzenden Landkreise Oldenburg und Cloppenburg entfallen.
Bei der hochpathogenen Form der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine hochansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels und anderer Vogelarten, die schnell epidemische Ausmaße annimmt. Hohe Tierverluste und enorme wirtschaftliche Schäden für die heimischen Tierhalter sind die Folgen, wie sich bereits im lfd. Tierseuchengeschehen dramatisch bestätigt hat.
Die vorgenannten Feststellungen gaben daher Anlass, die gewerblichen und privaten Geflügel-Bestände in der Stadt Oldenburg auch weiterhin durch die oben genannte Schutzmaßnahme zu schützen.
Nach bisherigem Erkenntnisstand sind beim Menschen weder Infektionen mit dem Geflügelpestvirus- Subtyp H5N8, noch mit dem neuen Subtyp H5N5 bekannt.