Oldenburg. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen führten die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland, die Stadt Oldenburg und weitere beteiligte Behörden am gestrigen Donnerstag, 23. April, umfangreiche Kontrollmaßnahmen im Ammerland und im Stadtgebiet Oldenburg durch. An dem koordinierten Einsatz waren auch die Steuerfahndung, der Zoll sowie der Landkreis Ammerland beteiligt. Ziel der Kontrollmaßnahmen war es insbesondere, mögliche Verstöße in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der beteiligten Behörden festzustellen und zu ahnden. Die Überprüfungen fanden am Vormittag im Ammerland sowie am Nachmittag im Stadtgebiet Oldenburg statt.
Was haben die Kontrollen in Oldenburg ergeben?
Am Nachmittag kontrollierten die Einsatzkräfte im Stadtgebiet von Oldenburg mehrere Betriebe. In einem Kiosk in der Oldenburger Innenstadt wurden 24 Lachgaspatronen sichergestellt. Der Verkauf ist seit Beginn dieses Monats verboten. Gegen den Betreiber wurde ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) eingeleitet. Bei einem weiteren Verkaufsstand wurden mehrere Verstöße gegen die Bauordnung festgestellt. In einem anderen Betrieb stellten die Einsatzkräfte diverse Tabakerzeugnisse sicher, die auf Grund ihrer Verpackung und des Inhaltes augenscheinlich nicht für den Verkauf bestimmt waren. Die Sicherstellung und weitere Bearbeitung der Verfahren erfolgt durch die Stadt Oldenburg. Im Anschluss kontrollierten die Beamten mehrere Personen auf dem Schlossplatz. Bei zwei jungen Männern konnten Betäubungsmittel, unter anderem verkaufsfertige Ecstasy-Einheiten, sichergestellt werden. Beide wurden für weitere Maßnahmen zur Polizeidienststelle gebracht.
Wie geht es nun weiter?
Polizei und Stadt sowie die weiteren beteiligten Behörden werden die Ergebnisse der Maßnahmen nun auswerten und prüfen, welche weiteren Schritte erforderlich sind. Auch künftig werden vergleichbare Kontrollen im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft durchgeführt.
Was ist die Sicherheitspartnerschaft zur Bekämpfung von Clankriminalität?
Auf Initiative der Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück wurde eine Sicherheitspartnerschaft zur Bekämpfung von Clankriminalität gegründet. Ziel ist ein gemeinsamer administrativer Ansatz sowie ein intensiver Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden. So sollen zum einen Straftaten im Vorfeld verhindert und zum anderen die Bevölkerung geschützt werden.
Welche Stellen sind daran beteiligt?
Zu den beteiligten Behörden der Sicherheitspartnerschaft zählen neben der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Clankriminalität in Osnabrück das Hauptzollamt Oldenburg, die Stadt Oldenburg sowie der Landkreis Ammerland mit seinen Gemeinden, das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Oldenburg, das Jobcenter Oldenburg, die Bundesagentur für Arbeit, die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Welche Rolle hat die Stadt Oldenburg?
Die Stadt Oldenburg unterstützt die Strafverfolgungsbehörden, indem sie auf Anfrage relevante Informationen bereitstellt und an Abstimmungen teilnimmt, ohne selbst operativ tätig zu werden.
Die gestrigen Betriebskontrollen waren die ersten konkreten Maßnahmen im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft in der Stadt Oldenburg.
Was genau ist eigentlich Clankriminalität?
Clankriminalität umfasst nach Definition der Justiz Straftaten innerhalb familiär oder ethnisch geprägter Strukturen mit hoher krimineller Energie und kann sämtliche Deliktbereiche betreffen. Belastbare Zahlen zu Verfahren, Schäden oder Sozialleistungsmissbrauch liegen aktuell nicht vor.