Demokratie braucht Gleichberechtigung: Vortrag zur Wanderausstellung

22.04.2026

Demokratie braucht Gleichberechtigung: Vortrag zur Wanderausstellung

Oldenburg. Am Mittwoch, 29. April, 19 Uhr, eröffnet Prof. Dr. Ulrike Lembke im Kulturzentrum PFL, Peterstraße 3, die Ausstellung „Gleichberechtigung im Grundgesetz – Das Ringen um Frauenrechte und Demokratie in Deutschland“. In ihrem Vortrag „Demokratie braucht Gleichberechtigung“ geht die Referentin folgenden Fragen nach: Wie kam die Gleichberechtigung ins Grundgesetz?  Was können wir aus früheren Kämpfen um Gleichberechtigung und Demokratie lernen? Wo stehen wir heute und was ist zu tun?

Anspruch und Wirklichkeit
Seit fast 80 Jahren wird im Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Männern und Frauen garantiert. Nach der Wiedervereinigung wurde der Artikel „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ durch den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ ergänzt.

„Die Umsetzung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Aufgabe mit großem Veränderungspotential!  Und gleichzeitig ist die verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung bis heute keine gesellschaftliche Realität in Deutschland." unterstreicht Prof. Dr. Ulrike Lembke. Dies gilt sowohl im Privaten wie im Politischen, in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft. Es betrifft die politische Teilhabe von Frauen, Gleichberechtigung in Ehe und Familie, reproduktive Rechte, Gleichheit im Arbeitsleben, kulturelle Teilhabe, wirtschaftliche Chancen und die Verfügung über Zeit, Geld und Macht. Während vielfach behauptet wird, es sei „doch alles erreicht“, nehmen Geschlechterstereotype, Ungleichheiten und Gewalt gegen Frauen weiter zu. Dieser Rückschlag gefährdet die Demokratie ebenso wie der offene Kampf gegen Gleichberechtigung und massive Antifeminismus von Rechtsaußen.

Über die Referentin 
Prof. Dr. Ulrike Lembke ist Freie Rechtswissenschaftlerin und Expertin für rechtliche Geschlechterstudien in Berlin. Zuvor war sie viele Jahre Universitätsprofessorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien in Hamburg, Hagen und Berlin sowie Expertin im European Equality Law Network. Seit 2020 ist sie Richterin des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin im Ehrenamt. Ihre Arbeitsschwerpunkte umfassen Verfassungsrecht, Antidiskriminierungsrecht, Menschenrechte, Gleichstellung und geschlechtliche Vielfalt, geschlechtsbezogene Gewalt, reproduktive Gerechtigkeit, die Geschichte der Frauenbewegungen sowie Rassismus und Antisemitismus. Prof. Lembke hält Vorträge, gibt Fortbildungen, schreibt wissenschaftliche Texte und Rechtsgutachten, sie erklärt die Mysterien des deutschen Rechtsdiskurses und gibt Interviews, und sie berät sowie begleitet ganz unterschiedliche Akteurinnen und Akteure für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung auf ihren je eigenen Wegen zu grundlegenden Veränderungen.

Anmeldung und mehr erfahren
Der Eintritt ist frei.  Interessierte werden gebeten, sich bis zum 27. April per E-Mail an gleichstellung[at]stadt-oldenburg.de anzumelden. Mehr über die Wanderausstellung „Gleichberechtigung im Grundgesetz – Das Ringen um Frauenrechte und Demokratie in Deutschland“ und das Programm gibt es im Internet unter www.oldenburg.de/ausstellung-gleichberechtigung-im-grundgesetz ».