Durchatmen: Keine Maskenpflicht mehr in städtischen Gebäuden

25.05.2022

Durchatmen: Keine Maskenpflicht mehr in städtischen Gebäuden

Oldenburg. Lange war sie unser stetiger Begleiter im Alltag – und zum Schutz aller Beteiligten vor einer möglichen Corona-Infektion auch in städtischen Dienstgebäuden Pflicht: eine FFP2- oder OP-Maske. Doch da sich die Inzidenzzahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau bewegen und der Gesetzgeber die bis einschließlich Mittwoch, 25. Mai, befristete Corona-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängern wird, verabschiedet sich ab dem 26. Mai nun auch die Stadtverwaltung von der Maskenpflicht in städtischen geschlossenen Gebäuden und Eingangsbereichen.

„Seit nunmehr über zwei Jahren beschäftigt uns alle die Corona-Pandemie. Unter anderem war auch das Tragen von Masken zum Schutz vor Corona in städtischen Gebäuden lange Zeit Pflicht, um Menschen vor einer möglichen Infektion zu schützen. Ich freue mich umso mehr, dass wir mit diesem Schritt, der Abschaffung der Maskenpflicht in unseren Gebäuden, wieder nach vorne und in Gesichter sehen können. Für ihr langes Durchhalten und ihr Verständnis für die Einschränkungen in Corona-Zeiten danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern und Beschäftigten“, betont Oberbürgermeister Jürgen Krogmann.

Wer jedoch freiwillig eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen möchte, kann dies selbstverständlich weiterhin tun – das gilt sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Beschäftigte.