Oldenburg. Die Stadtverwaltung hat den Geh- und Radweg vor dem ehemaligen Wallkino am Heiligengeistwall aus Sicherheitsgründen gesperrt. Teile des Kranzgesimes an der Fassade des denkmalgeschützten Gebäudes drohen abzubrechen. Bei einer auf Veranlassung der Stadt vorgenommenen Gefahrenüberprüfung hat ein Statiker die Befürchtungen der Unteren Denkmalschutzbehörde bestätigt: Bereits eine leichte Berührung reichte aus, um größere Betonbrocken am Kranzgesims zu lösen.
Aus Sicht des Fachdienstes Verkehrssicherung reicht das im März dieses Jahres vor dem Gebäude errichtete Tunnelgerüst zum Schutz der Radfahrenden und der Passantinnen und Passanten nicht mehr aus, so dass weitere Maßnahmen notwendig sind. So werden jetzt Fußgängerinnen und Fußgänger über die Wallstraße umgeleitet. Diese Umleitung kann den Radfahrenden nicht angeboten werden, da sie dann durch die Fußgängerzone fahren müssten. Der Radverkehr wird daher auf die Fahrbahn des Heiligengeistwalls geführt. Die Höchstgeschwindigkeit für den motorisierten Verkehr wurde zwischen Mottenstraße und Lange Straße in Richtung Lappan auf 30 km/h reduziert. Zudem wurden als Hinweise für den Kfz-Verkehr die Verkehrszeichen „Radverkehr“ und „Radfahrer auf der Fahrbahn“ aufgestellt.
Stadtbaurat Dr. Sven Uhrhan kritisiert das Verhalten des Gebäudeeigentümers scharf: „Es ist eine neue Dimension, wie hier Sicherungsmaßnahmen verschleppt und Verletzungsgefahren für Passanten billigend in Kauf genommen werden.“ Leider schränke das Eigentumsrecht die Handlungsmöglichkeiten für die Stadtverwaltung stark ein. Die Untere Denkmalschutzbehörde wird dem Gebäudeeigentümer nun weitere Maßnahmen zur Sicherung des Kranzgesimses aufgeben.
In der Vergangenheit war die Stadt Oldenburg mehrfach eingeschritten, hatte eine denkmalschutzrechtliche Verfügung zur Sicherung des Gebäudes erlassen sowie Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen angeordnet. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen hatten im vorigen Jahr sowohl das Verwaltungsgericht Oldenburg als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt. In beiden Instanzen wurde der Denkmalschutz für das Gebäude entgegen der Einschätzung des Eigentümers bekräftigt.
Das 1914 erbaute Wallkino ist seit 2007, dem Jahr seiner Schließung, als Einzelbaudenkmal in das Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen.