In den Streit ums Wallkino kommt Bewegung

21.01.2022

In den Streit ums Wallkino kommt Bewegung

Oldenburg. Die Bemühungen, das denkmalgeschützte und vom fortschreitenden Verfall bedrohte Wallkino zu erhalten, bekommen Auftrieb. Oberbürgermeister Jürgen Krogmann schlägt Eigentümer Ulrich Marseille, der wegen seines Umgangs mit dem 1914 erbauten Gebäude in der Kritik steht, einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin im Wallkino vor. Krogmann reagiert mit der Einladung nach Oldenburg auf ein Schreiben des Hamburger Unternehmers, in dem Marseille der Stadt einen „Neuanfang in dieser Sache“ in Aussicht stellt. Krogmann zeigt sich dialogbereit: „Meine Tür stand und steht immer offen. Ich möchte mich von der Ernsthaftigkeit des Vorstoßes überzeugen und bin gerne bereit, im vertraulichen Rahmen Gespräche über neue Planungen zu führen.“

Bereits in den vergangenen Jahren hatte es Gespräche und Kontaktaufnahmen gegeben, die indes allesamt im Sande verlaufen waren. Krogmann selbst hatte sich zu Beginn seiner Amtszeit als Oberbürgermeister im Jahr 2015 in Hamburg mit Marseille getroffen, ohne dessen Standpunkt, das Gebäude bis auf die Fassade abzureißen, aufweichen zu können.

Der Oberbürgermeister registriert nun erfreut, „dass unser Vorgehen offenbar Wirkung zeigt“. Die Stadtverwaltung lässt aktuell die Erfolgsaussichten eines Enteignungsverfahrens prüfen. Daran will Krogmann festhalten und hat für diesen Kurs auch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen am 20. Januar breite Unterstützung bekommen. In der Vergangenheit war die Stadt Oldenburg mehrfach wegen des Gebäudeverfalls eingeschritten, hatte denkmalschutzrechtliche Verfügungen zur Sicherung der Immobilie erlassen sowie Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen angeordnet. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen hatten sowohl das Verwaltungsgericht Oldenburg als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt.

Parallel zu den von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Oldenburg erlassenen Verfügungen wurden durch die Bauaufsichtsbehörde zwei Bußgeldverfahren gegen den Eigentümer des Wallkinos eingeleitet. In beiden Verfahren ist ein Bußgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro festgesetzt worden. Gegen die Bußgeldbescheide hat der Eigentümer Einspruch eingelegt. Die Verfahren sind jeweils noch beim Amtsgericht Oldenburg anhängig.

Ulrich Marseille versichert nun in dem Schreiben an den Oberbürgermeister, dass er an der Sicherung des Gebäudes in seinem Bestand weiterhin sehr interessiert sei und alles Notwendige jetzt und in Zukunft veranlassen werde. Die Stadtverwaltung prüft derzeit einen von Marseille vorgeschlagenen Einsatz einer Fachfirma, die Arbeiten zur Fassadensicherung übernehmen soll. Die Stadt hatte kurz vor Weihnachten den Geh- und Radweg vor dem ehemaligen Kino am Heiligengeistwall wegen der Gefahr durch herabstürzende Gesimse-Teile sperren müssen.  

Das Wallkino ist seit 2007, dem Jahr seiner Schließung, als Einzelbaudenkmal in das Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen.