Oldenburg. Bei den Weihnachtsmärkten in Niedersachsen gilt ab morgen, Mittwoch, eine durchgängige Maskenpflicht – so auch für den Oldenburger Lamberti-Markt. Nach der ab dem 24. November in Kraft tretenden Neufassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung besteht auf dem kompletten Lamberti-Marktgelände die Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese gilt auch, wenn Sitzplätze eingenommen werden. Ausnahmen bestehen nur während des Verzehrs von Speisen und Getränken. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig.
Von der Pflicht ausgenommen sind Personen, für die das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können. Ausgenommen sind auch Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstelle einer medizinischen Maske einen beliebigen anderen geeigneten textilen oder textilähnlichen Schutz tragen.
Außerdem stellt die ab Mittwoch geltende Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung fest, dass sich ganz Niedersachsen in der Warnstufe 1 befindet. Für den Lamberti-Markt bedeutet das den Wechsel von „3G“ auf „2G“. Das heißt: Bewirtungsleistungen in Anspruch nehmen und Fahrgeschäfte nutzen dürfen nur noch Menschen, die über einen Impfnachweis oder einen Genesennachweis verfügen. Die Tagesbändchen für den Lamberti-Markt werden demnach nicht mehr an Personen, die nur einen Testnachweis vorlegen, abgegeben. Für die Herausgabe der „Festivalbändchen“, für die auch bisher bereits ein 2G-Nachweis notwendig war, gibt es aktuell keine Änderungen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der 2G-Nachweispflicht ausgenommen.